Lexikon

Alter

Altersstufen im deutschen Recht

Im Leben des Menschen sind heute in Deutschland folgende Altersstufen von besonderer rechtlicher Bedeutung:
durch die Geburt: Rechtsfähigkeit, aber noch Geschäftsunfähigkeit und bürgerliche und strafrechtliche Deliktsunfähigkeit;
6. Lebensjahr: Beginn der Schulpflicht;
7. Lebensjahr: beschränkte Geschäftsfähigkeit, bei entsprechender Einsichtsfähigkeit bürgerlich-rechtliche Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlung;
14. Lebensjahr: Jugendstrafmündigkeit, Religionsbekenntnismündigkeit;
16. Lebensjahr: Eidesfähigkeit und Testierfähigkeit;
18. Lebensjahr: Volljährigkeit und Ehemündigkeit; unbeschränkte Geschäftsfähigkeit; regelmäßig volle Strafmündigkeit (Ende des Jugendstrafrechts, jedoch weiterhin Anwendung des Jugendstrafrechts unter bestimmten Voraussetzungen möglich); volle bürgerlich-rechtliche Deliktsfähigkeit; aktives und passives Wahlrecht; Ende der Schulpflicht (Berufsschulpflicht);
21. Lebensjahr: in allen Fällen volle Strafmündigkeit (absolutes Ende des Jugendstrafrechts);
25. Lebensjahr: regelmäßiges Mindestalter für Adoptiveltern (bei einem Elternteil, beim anderen Mindestalter 21);
60. Lebensjahr: Berechtigung zur Ablehnung einer Vormundschaft.
65. Lebensjahr: regelmäßiges Mindestalter für den Eintritt in die Altersrente und den Bezug von Altersruhegeld.
  1. Einleitung
  2. Lebenszeit
  3. Altersstufen
  4. Altersstufen im deutschen Recht
  5. Ältere Menschen in der Arbeitswelt
  6. Überalterung der Gesellschaft
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