Lexikon
Alter
Altersstufen im deutschen Recht
Im Leben des Menschen sind heute in Deutschland folgende Altersstufen von besonderer rechtlicher Bedeutung:
durch die Geburt: Rechtsfähigkeit, aber noch Geschäftsunfähigkeit und bürgerliche und strafrechtliche Deliktsunfähigkeit;
6. Lebensjahr: Beginn der Schulpflicht;
7. Lebensjahr: beschränkte Geschäftsfähigkeit, bei entsprechender Einsichtsfähigkeit bürgerlich-rechtliche Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlung;
14. Lebensjahr: Jugendstrafmündigkeit, Religionsbekenntnismündigkeit;
16. Lebensjahr: Eidesfähigkeit und Testierfähigkeit;
18. Lebensjahr: Volljährigkeit und Ehemündigkeit; unbeschränkte Geschäftsfähigkeit; regelmäßig volle Strafmündigkeit (Ende des Jugendstrafrechts, jedoch weiterhin Anwendung des Jugendstrafrechts unter bestimmten Voraussetzungen möglich); volle bürgerlich-rechtliche Deliktsfähigkeit; aktives und passives Wahlrecht; Ende der Schulpflicht (Berufsschulpflicht);
21. Lebensjahr: in allen Fällen volle Strafmündigkeit (absolutes Ende des Jugendstrafrechts);
25. Lebensjahr: regelmäßiges Mindestalter für Adoptiveltern (bei einem Elternteil, beim anderen Mindestalter 21);
60. Lebensjahr: Berechtigung zur Ablehnung einer Vormundschaft.
65. Lebensjahr: regelmäßiges Mindestalter für den Eintritt in die Altersrente und den Bezug von Altersruhegeld.
- Einleitung
- Lebenszeit
- Altersstufen
- Altersstufen im deutschen Recht
- Ältere Menschen in der Arbeitswelt
- Überalterung der Gesellschaft
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