Lexikon
unerlaubte Handlung
rechtswidrig verschuldete Verletzung fremder Rechtsgüter, besonders von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Geschlechtsehre und Eigentum, und allgemein durch Schadenszufügung zuwider den guten Sitten. Unerlaubte Handlungen verpflichten zum Schadensersatz; rechtliche Regelung in §§ 823 ff. BGB.
In der Schweiz ist der gesetzliche Tatbestand der unerlaubten Handlung umfassend ausgestaltet (Art. 41 OR); ähnlich in Österreich (§ 1295 ABGB).
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Wie die Zerstörung des Kachowka-Staudamms die Umwelt belastet
Als der Kachowka-Staudamm im Süden der Ukraine im Juni 2023 durch kriegsbedingte Explosionen gesprengt wurde, überschwemmten die Wassermassen Wohngebiete, Felder und zahlreiche geschützte Biotope. Eine Studie hat nun die langfristigen Umweltfolgen der Zerstörung erhoben. Besonders problematisch ist demnach, dass das Sediment des...
Wissenschaft
Designerbabys aus dem Labor
Viele Bücher und Filme zeigen hochintelligente Menschen mit Superkräften, die mithilfe von Gentechnik geschaffen wurden. Das bleibt Fiktion – aber therapeutische Eingriffe sind möglich. von RAINER KURLEMANN Mary Shelleys Roman „Frankenstein“ hat vor 200 Jahren das Denken der Menschen verändert. Er erzählt die Geschichte des...
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