Lexikon

unerlaubte Handlung

rechtswidrig verschuldete Verletzung fremder Rechtsgüter, besonders von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Geschlechtsehre und Eigentum, und allgemein durch Schadenszufügung zuwider den guten Sitten. Unerlaubte Handlungen verpflichten zum Schadensersatz; rechtliche Regelung in §§ 823 ff. BGB.
In der Schweiz ist der gesetzliche Tatbestand der unerlaubten Handlung umfassend ausgestaltet (Art. 41 OR); ähnlich in Österreich 1295 ABGB).
Rekonstruktion eines Grabes mit Grabbeigaben
Wissenschaft

Im Zentrum der frühen Kelten-Dynastien standen Frauen

Die Kelten lebten einst in weiten Teilen West- und Mittelosteuropas. Die Eliten ihrer Gesellschaften wurden dabei offenbar von Frauen dominiert, wie Archäologen anhand von DNA-Spuren aus Grabhügeln in Baden-Württemberg herausgefunden haben. Die Macht war demnach in matrilinearen Dynastien organisiert. Die Ergebnisse geben...

Die Farblithografie „Im Hafen einer Hansestadt“ ist Teil einer Serie kulturgeschichtlicher Bilder, entstanden um 1909.
Wissenschaft

Routen des Reichtums

Schon seit der Antike blüht der Handel übers Meer. In der Frühen Neuzeit wurde die ganze Welt für den Fernhandel erschlossen –im Menschenhandel mit afrikanischen Sklaven erreichte der Kampf um die größten Profite seinen traurigen Höhepunkt. Von ROLF HEßBRÜGGE Was man in Rom nicht sieht, gibt es nicht und hat es nie gegeben“,...

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