Lexikon
unerlaubte Handlung
rechtswidrig verschuldete Verletzung fremder Rechtsgüter, besonders von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Geschlechtsehre und Eigentum, und allgemein durch Schadenszufügung zuwider den guten Sitten. Unerlaubte Handlungen verpflichten zum Schadensersatz; rechtliche Regelung in §§ 823 ff. BGB.
In der Schweiz ist der gesetzliche Tatbestand der unerlaubten Handlung umfassend ausgestaltet (Art. 41 OR); ähnlich in Österreich (§ 1295 ABGB).
Wissenschaft
Ozonbelastung verringert Kohlenstoffbindung
Was uns an heißen Sonnentagen belastet, macht offenbar auch tropischen Bäumen schwer zu schaffen: Bodennahes Ozon, das sich durch Luftverschmutzung bildet, schränkt das Wachstum der Tropenwälder deutlich ein, geht aus einer Studie hervor. Den Hochrechnungen zufolge könnte anthropogene Ozonbelastung zu einer um 17 Prozent...
Wissenschaft
Der Friedhof der Raumschiffe
Unbemannte Raumschiffe werden kontrolliert zurück zur Erde gesteuert. Viele davon landen im Meer rund um „Point Nemo“ im Südpazifik. Doch die Objekte dorthin zu navigieren, wo ihr Absturz keine Menschen gefährdet, ist schwierig. Daher proben Forscher das Flugmanöver vorab im Labor. von KATJA MARIA ENGEL Kurz nur, mitten im...
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