Lexikon
unerlaubte Handlung
rechtswidrig verschuldete Verletzung fremder Rechtsgüter, besonders von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Geschlechtsehre und Eigentum, und allgemein durch Schadenszufügung zuwider den guten Sitten. Unerlaubte Handlungen verpflichten zum Schadensersatz; rechtliche Regelung in §§ 823 ff. BGB.
In der Schweiz ist der gesetzliche Tatbestand der unerlaubten Handlung umfassend ausgestaltet (Art. 41 OR); ähnlich in Österreich (§ 1295 ABGB).
Wissenschaft
Dem Sand auf der Spur
Der weltweite Bedarf an Sand führt zu illegalem Abbau und Handel. Moderne Technologien helfen, den Weg des Rohstoffs zu verfolgen.
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Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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