Lexikon

Ausschließung

Prozessrecht
1. gesetzliches Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache oder von eigenem Interesse. Die Ausschließung wird von Amts wegen berücksichtigt, doch sind die Parteien berechtigt, sie auch ihrerseits geltend zu machen (meist unscharf als Ablehnung bezeichnet, von dieser aber zu unterscheiden; schweizerisch: Ausstand). 2. Entfernung der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal (wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder eines wichtigen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses) durch richterliche Anordnung.
Wissenschaft

Die „Oder-Vergifter“ geben Geheimnisse preis

Im Sommer 2022 machten sie massenweise Fischen und anderen Flussbewohnern den Garaus: Den toxischen Mikroalgen der Oder-Katastrophe haben Forschenden nun ins Erbgut geblickt. Die Sequenzierung des Genoms der Einzeller hat unter anderem die DNA-Bereiche aufgedeckt, die für die Struktur ihres Gifts und damit für dessen...

Gestein
Wissenschaft

Turbo-Gestein aus Industrieabfällen

Wenn Forschende Einschlüsse in Gesteinsschichten finden, handelt es sich normalerweise um Relikte längst vergangener Zeiten. Doch in Klippen an der Westküste Englands sind Forschende stattdessen auf die in Gestein eingebettete Lasche einer Getränkedose gestoßen. Weitere Untersuchungen enthüllten, dass das umgebende Gestein...

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