Lexikon

Ausschließung

Prozessrecht
1. gesetzliches Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache oder von eigenem Interesse. Die Ausschließung wird von Amts wegen berücksichtigt, doch sind die Parteien berechtigt, sie auch ihrerseits geltend zu machen (meist unscharf als Ablehnung bezeichnet, von dieser aber zu unterscheiden; schweizerisch: Ausstand). 2. Entfernung der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal (wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder eines wichtigen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses) durch richterliche Anordnung.
Rakete
Wissenschaft

Raketenausflug für Bakterien

Seit Jahrzehnten fliegen Menschen ins All und mit ihnen ihre Mikroorganismen. Doch wie wirken sich die extreme Beschleunigung beim Raketenstart sowie der Eintritt in die Schwerelosigkeit auf die Bakterien aus? Eine Studie zeigt nun, dass die Sporen des nützlichen Bakteriums Bacillus subtilis einen kurzen, suborbitalen Raketenflug...

Wissenschaft

Der Start ins Leben

Die einen werden mit einem nährenden Dotter im Ei sich selbst überlassen, andere dürfen sich gut geschützt im Körper der Mutter entwickeln. Die Natur hat ganz verschiedene Strategien für die Entstehung einer nächsten Generation entwickelt. Von Bettina Wurche Eine Fruchtfliegenmutter legt auf einer reifen Banane bis zu 400 Eier ab...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon