Lexikon
Ausschließung
Prozessrecht
1. gesetzliches Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache oder von eigenem Interesse. Die Ausschließung wird von Amts wegen berücksichtigt, doch sind die Parteien berechtigt, sie auch ihrerseits geltend zu machen (meist unscharf als Ablehnung bezeichnet, von dieser aber zu unterscheiden; schweizerisch: Ausstand). – 2. Entfernung der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal (wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder eines wichtigen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses) durch richterliche Anordnung.
Wissenschaft
Auf Inseln läuft das Leben langsamer
Auf Inseln ticken die Uhren anders. Diese Redensart gilt offenbar nicht nur für Menschen, sondern auch für Vögel und Säugetiere. Denn wenn diese auf Inseln leben, haben sie eine langsamere Lebensweise als ihre Verwandten auf dem Festland, wie Biologen herausgefunden haben. Demnach ist der Stoffwechsel der Inselbewohner oft...
Wissenschaft
Wenn es beim Einschlafen ruckt und zuckt
Warum uns beim Einschlafen zuweilen die Glieder zucken, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man legt sich abends ins Bett und freut sich auf eine erholsame Nacht. Die Augen fallen zu, langsam entschwinden die Gedanken. Doch wenn man schon fast eingeschlafen ist, geht plötzlich ein Zucken durch Arme, Beine oder den ganzen Körper, und...