Lexikon
Ausschließung
Prozessrecht
1. gesetzliches Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache oder von eigenem Interesse. Die Ausschließung wird von Amts wegen berücksichtigt, doch sind die Parteien berechtigt, sie auch ihrerseits geltend zu machen (meist unscharf als Ablehnung bezeichnet, von dieser aber zu unterscheiden; schweizerisch: Ausstand). – 2. Entfernung der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal (wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder eines wichtigen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses) durch richterliche Anordnung.
Wissenschaft
Sonnige Zeiten
Solarstrom wird immer günstiger. Das beflügelt die Photovoltaik. Auch neue Techniken und Materialien machen das Licht der Sonne zu einer immer bedeutsameren Energiequelle. von RALF BUTSCHER Ein glitzerndes Solarpaneel reiht sich ans andere. Der Solarpark Weesow-Willmersdorf in Werneuchen nordöstlich von Berlin ist der größte in...
Wissenschaft
Die Entdeckung der Langsamkeit
Schnecken sind langsam, Faultiere auch. Das wird jeder Mensch so sehen, weil er sich selbst als Bezugsrahmen nimmt. Und weil er die Leistungen und Qualitäten anderer Lebewesen aus menschlicher Perspektive bewertet. Diese anthropozentrische Sichtweise schleicht sich immer wieder auch in die Wissenschaft ein. So teilte vor Kurzem...
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