Lexikon

Ausschließung

Prozessrecht
1. gesetzliches Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache oder von eigenem Interesse. Die Ausschließung wird von Amts wegen berücksichtigt, doch sind die Parteien berechtigt, sie auch ihrerseits geltend zu machen (meist unscharf als Ablehnung bezeichnet, von dieser aber zu unterscheiden; schweizerisch: Ausstand). 2. Entfernung der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal (wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder eines wichtigen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses) durch richterliche Anordnung.
Hannover Messe, Technik
Wissenschaft

Forschung trifft Industrie

Coronapandemie, Krieg in der Ukraine und Klimakrise bedeuten für die Industrie unterbrochene Lieferketten, explodierende Energiepreise und steigende Anforderungen an eine nachhaltige Produktion. Neue Lösungen werden dringend gebraucht. von ANDREA STEGEMANN Über Jahre wirkte die große Industriemesse in Hannover wie ein...

Der Tonga-Vulkan am 15. Januar 2022 um 5.40 Uhr Weltzeit, etwa 100 Minuten nach dem Beginn des Ausbruchs (Erde: rechts unten, Vergrößerung links). Das Foto stammt vom japanischen Satelliten Himawari-8.
Wissenschaft

Schockwellen aus der Südsee

Ein Vulkan des Pazifischen Feuerrings explodierte 2022 im Meer mitten im Inselstaat Tonga. Die Wirkung war global. Dabei griffen Phänomene wie Tsunamis und atmosphärische Wellen ineinander. von THORSTEN DAMBECK Selten schafft es das Königreich Tonga in die Schlagzeilen. Es dürfte wohl an der schieren Entfernung liegen: Tonga...

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