Lexikon
Ausstattung
elterliche Zuwendungen zur Begründung oder Förderung der selbständigen Lebensstellung eines Kindes; bis 1957 als Aussteuer bei Verheiratung einer Tochter in der Bundesrepublik Deutschland klagbar; als freiwillige Leistung bei Wahrung angemessener Höhe keine Schenkung (§§ 1624 f. BGB). Bei Miterben in gesetzlicher Erbfolge unterliegt die Ausstattung der Ausgleichungspflicht. – Ähnliche Bestimmungen in der Schweiz (einschließlich der erbrechtlichen Ausgleichungspflicht, Art. 626 ZGB). – In Österreich entspricht der Ausstattung das von den Eltern dem eigenen Sohn zu gewährende Heiratsgut (§ 1231 ABGB), der Aussteuer das der Tochter zu gewährende Heiratsgut (§§ 1220 ff. ABGB).
Wissenschaft
Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen
Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...
Wissenschaft
Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...