Lexikon
Ausstattung
elterliche Zuwendungen zur Begründung oder Förderung der selbständigen Lebensstellung eines Kindes; bis 1957 als Aussteuer bei Verheiratung einer Tochter in der Bundesrepublik Deutschland klagbar; als freiwillige Leistung bei Wahrung angemessener Höhe keine Schenkung (§§ 1624 f. BGB). Bei Miterben in gesetzlicher Erbfolge unterliegt die Ausstattung der Ausgleichungspflicht. – Ähnliche Bestimmungen in der Schweiz (einschließlich der erbrechtlichen Ausgleichungspflicht, Art. 626 ZGB). – In Österreich entspricht der Ausstattung das von den Eltern dem eigenen Sohn zu gewährende Heiratsgut (§ 1231 ABGB), der Aussteuer das der Tochter zu gewährende Heiratsgut (§§ 1220 ff. ABGB).
Wissenschaft
Höhere Heilungschancen
Hormonelle Therapien finden in der Medizin vielfache Anwendung. Neue Wirkstoffe versprechen präzisere Therapien bei Brustkrebs. von SIGRID MÄRZ Die Diagnose Brustkrebs bedeutet für die Menschen, die sie erhalten, einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Bei Männern ist Brustkrebs selten: Eine von 100 Neuerkrankungen betrifft einen...
Wissenschaft
Ein buntes Plastik-Meer
Eine Flut von großen und kleinen Kunststoffteilen durchzieht die Ozeane. Die Verbreitung des Plastikmülls im Meer hat negative Folgen für die Ökosysteme. Der Zufluss muss dringend gestoppt werden. Von BETTINA WURCHE Eine violette Seegurke liegt auf dem hellen, schlickigen Boden des Marianengrabens. Nicht weit davon bläht sich...