Lexikon
Beamtenversorgungsgesetz
Abkürzung BeamtVG, in der Fassung vom 24. 2. 2010, regelt die Versorgung aller deutschen Beamten sowie der Richter in Bund und Ländern. Die Versorgung umfasst: Ruhegehalt (nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit), Unterhaltsbeitrag (bei geringerer Dienstzeit), Hinterbliebenen-Versorgung (Sterbe-, Witwen- und Waisengeld), Unfallfürsorge u. a. Durch den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung erhält auch der Witwer einer Beamtin Hinterbliebenen-Versorgung.
Wissenschaft
Felsgravuren zeugen von früher Besiedlung der arabischen Wüste
In der Wüste Saudi-Arabiens haben Archäologen riesige Gravuren auf steilen Felswänden gefunden, die dort vor 12.800 bis 11.400 Jahren eingeritzt wurden. Sie zeigen Tiere wie Kamele und Gazellen in Lebensgröße und dienten wahrscheinlich als generationenübergreifende Wegweiser zu den seltenen Oasen. Demnach wurde diese...
Wissenschaft
Der Versteinerte Wald
Eine Fossilienlagerstätte in Chemnitz gibt Paläontologen einzigartige Einblicke in die Welt vor 291 Millionen Jahren.
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