Lexikon
Beamtenversorgungsgesetz
Abkürzung BeamtVG, in der Fassung vom 24. 2. 2010, regelt die Versorgung aller deutschen Beamten sowie der Richter in Bund und Ländern. Die Versorgung umfasst: Ruhegehalt (nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit), Unterhaltsbeitrag (bei geringerer Dienstzeit), Hinterbliebenen-Versorgung (Sterbe-, Witwen- und Waisengeld), Unfallfürsorge u. a. Durch den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung erhält auch der Witwer einer Beamtin Hinterbliebenen-Versorgung.
Wissenschaft
Kleine Teilchen mit großer Wirkung
Mit dem Atem gelangt nicht nur lebenswichtiger Sauerstoff in den Körper: Stickstoffdioxid und Feinstaub gefährden Lunge, Herz und Gehirn. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Täglich atmet ein Erwachsener mindestens 10.000 Liter Luft ein und wieder aus, nimmt dabei Sauerstoff auf und gibt Kohlendioxid ab. Nichts im Körper funktioniert...
Wissenschaft
Medikamente aus der Muskelapotheke
Myokine sind hormonähnliche Botenstoffe, die beim Training von Muskeln ausgeschüttet werden. Ihr Potenzial zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten scheint enorm. von JÜRGEN BRATER Muskeln brauchen wir, um uns zu bewegen, das weiß jeder. Und auch, dass diese Kraftpakete umso leistungsfähiger werden, je mehr man sie...
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