Lexikon
Blüte
Botanik
Spross mit begrenztem Wachstum, dessen Blätter der geschlechtlichen Fortpflanzung dienen und entsprechend umgestaltet sind: die Staubblätter mit den Pollensäcken bilden das männliche Geschlechtsorgan (Androezeum), die Fruchtblätter mit den Samenanlagen das weibliche (Gynaezeum).
Die Blüten der nacktsamigen Pflanzen sind eingeschlechtig und tragen die Staub- oder Fruchtblätter in großer Zahl an einer langen Achse (Zapfenblüten); eine Blütenhülle fehlt meist. Die Blüten der bedecktsamigen Pflanzen sind zwittrig, d. h. tragen sowohl Staub- als Fruchtblätter, oder auch eingeschlechtig; letztere können auf einem Individuum stehen (einhäusige Pflanzen) oder auf verschiedene Individuen verteilt sein (zweihäusige Pflanzen); sie besitzen meist eine Blütenhülle (Perianth), die dem Schutz der inneren Blütenteile und der Anlockung der bestäubenden Tiere dient.
Die Blütenhüllblätter können alle gleich gestaltet sein (Perigonblätter, Tepalen) oder in die äußeren, grünen Kelchblätter (Sepalen, Gesamtheit Kelch oder Kalyx) und die meist andersfarbigen Kronblätter (Petalen, Gesamtheit Krone oder Korolle) gesondert sein. Sind die Blütenhüllblätter verwachsen, spricht man von sympetaler Blüte, sind sie voneinander getrennt, von choripetaler Blüte. Nach den Symmetrieverhältnissen unterscheidet man strahlige (radiärsymmetrische, aktinomorphe) Blüten, durch die mehr als 2 Symmetrieachsen legbar sind, bilateral-symmetrische Blüten mit einer, dorsiventrale (zygomorphe) Blüten mit zwei, asymmetrische Blüten ohne Symmetrieachse.
Die Blütenverhältnisse können in einem schematischen Grundriss (Blütendiagramm) oder in einer Blütenformel dargestellt werden; bei letzterer werden die einzelnen Organe der Blüte mit Buchstaben bezeichnet. Beispiel: K5 C5 A5 + 5G(5). Es bedeuten K = Kelch, C = Krone, A = Androezeum, G = Gynaezeum, die beigefügte Zahl die Anzahl der Glieder, Einklammerung Verwachsung der Glieder, ein Strich unter oder über der Zahl der Fruchtblätter eine ober- oder unterständige Stellung des Fruchtknotens.
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