Lexikon

Bundeskanzler

Österreich
19201938 und seit 1945 der Vorsitzende der Bundesregierung; er wird vom Bundespräsidenten ernannt, der dabei rechtlich keinem Vorschlag folgen muss. Alle Akte des Bundespräsidenten bedürfen zur Gültigkeit in der Regel der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler, soweit diese nicht durch den zuständigen Bundesminister zu erfolgen hat. Der Bundeskanzler hieß 19181920 und 1945 Staatskanzler. Bundesregierung.
Spritze, Tier, Medikamente
Wissenschaft

Toxine als Medikamente

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Materialien, Pflanzen
Wissenschaft

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