Lexikon
Bundeskanzler
Österreich
1920–1938 und seit 1945 der Vorsitzende der Bundesregierung; er wird vom Bundespräsidenten ernannt, der dabei rechtlich keinem Vorschlag folgen muss. – Alle Akte des Bundespräsidenten bedürfen zur Gültigkeit in der Regel der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler, soweit diese nicht durch den zuständigen Bundesminister zu erfolgen hat. Der Bundeskanzler hieß 1918–1920 und 1945 Staatskanzler. Bundesregierung.
Wissenschaft
Das Duell der Giganten
Künstliche Intelligenz trifft auf Wikipedia. Damit begegnen sich zwei Hünen der Produktion von Wissen. Wie wird der Wettstreit enden? von STEFAN MEY Innerhalb kurzer Zeit war aus einem Riesen ein Zwerg geworden. Im Januar 2001 startete das Wikipedia-Projekt für ein frei zugängliches Web-Portal mit Informationen zu allen...
Wissenschaft
Verständnis für soziale Strukturen fördert den eigenen Aufstieg
Wer sozial gut vernetzt ist, bringt es oft besonders weit auf der Karriereleiter. Doch welche Faktoren bestimmen darüber, ob wir uns mit den „richtigen“ Personen anfreunden? Eine Studie hat nun erhoben, wie sich die sozialen Netzwerke von Studierenden in ihrer Anfangszeit an der Universität entwickeln. Das Ergebnis: Wer bereits...