Lexikon
Bundeskanzler
Österreich
1920–1938 und seit 1945 der Vorsitzende der Bundesregierung; er wird vom Bundespräsidenten ernannt, der dabei rechtlich keinem Vorschlag folgen muss. – Alle Akte des Bundespräsidenten bedürfen zur Gültigkeit in der Regel der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler, soweit diese nicht durch den zuständigen Bundesminister zu erfolgen hat. Der Bundeskanzler hieß 1918–1920 und 1945 Staatskanzler. Bundesregierung.
Wissenschaft
Erde zu Erde
Mikroorganismen zersetzen Tote in einem Hightech-Sarg in 40 Tagen zu Erde. Die Idee kommt aus den USA – nun gibt es die neue Bestattungsmethode auch hierzulande. von SALOME BERBLINGER und DESIRÉE KARGE Es handelt sich um kompostiertes Schwein. Doch die Erde riecht nach Blumenerde, wie man sie in einen Balkonkübel füllen würde....
Wissenschaft
Klima-Kipppunkte sind kaum vorhersagbar
Das Konzept der Klima-Kipppunkte besagt, dass das Überschreiten bestimmter kritischer Schwellen im Klimasystem eine Kaskade unumkehrbarer Veränderungen auslöst. Wann allerdings solche Kipppunkte erreicht sind, lässt sich noch schwieriger vorhersagen als bisher angenommen. Das zeigt eine aktuelle Studie am Beispiel der...
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