Lexikon
elẹktrische Musikinstrumente
Instrumente, bei denen ursprünglich mechanische Vorgänge durch elektrische ersetzt werden: 1. bei Musikwerken wird lediglich der Mechanismus durch einen Elektromotor angetrieben, z. B. beim elektrischen Klavier. – 2. bei manchen Orgeln und Orchestrien wird die Verbindung zwischen Tastatur bzw. Walze und dem Tonerzeuger ganz oder teilweise durch elektrische Schaltelemente besorgt (elektrische oder elektropneumatische Traktur). – 3. bei einigen herkömmlichen Musikinstrumenten wird zwar noch der Ton auf übliche Weise erzeugt, dann aber elektrisch abgenommen, eventuell gefärbt, verstärkt und über einen Lautsprecher wiedergegeben. Das geschieht bei Saiteninstrumenten, z. B. dem Neo-Bechstein-Flügel und der Elektrogitarre. Auch auf Klangplatten wird das Verfahren angewandt und damit ein Ersatz für Kirchenglocken geschaffen. Die Abnahme des natürlichen Tons erfolgt meist derart, dass die – hier notwendige metallene – Saite oder Platte in einem Magnet- oder Kondensatorfeld schwingt und dadurch einen Wechselstrom induziert. Durch die elektrische Wiedergabe des Tons ist eine beliebig große Verstärkung und eine begrenzte Abänderung der Klangfarbe möglich, auch die Abklingdauer angeschlagener oder gezupfter Töne ist veränderlich. – 4. bei Elektrophonen werden nur elektrische Schwingungen erzeugt und auf einen Lautsprecher gegeben.
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