Lexikon
Europạ̈ische Freihandelsassoziation
englisch European Free Trade Association, Abkürzung EFTA, 1960 erfolgter Zusammenschluss mehrerer europäischer Länder zu einer Freihandelszone. 2010 waren Island (seit 1970), Liechtenstein (seit 1991), Norwegen (Gründungsmitglied) und die Schweiz (Gründungsmitglied) Mitglieder der EFTA. Die früheren Mitglieder Dänemark, Finnland, Großbritannien, Österreich, Portugal und Schweden schieden aus, als sie Vollmitglieder der EG bzw. EU wurden.
Organisation
Oberstes Organ der EFTA ist der EFTA-Rat, der in der Regel zweimal jährlich tagt. Seine Arbeit wird von verschiedenen Komitees (u. a. Wirtschaftskomitee) unterstützt. Das EFTA-Sekretariat hat seinen Sitz in Genf.
Ziele
Die Mitglieder streben den Abbau von Zöllen, die Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit, Vollbeschäftigung, Steigerung der Produktivität, rationelle Ausnützung aller Hilfsquellen, finanzielle Stabilität und Verbesserung des Lebensstandards an. Durchführung und Überwachung des Abkommens ist Aufgabe des Rates, in dem jeder Mitgliedstaat mit einer Stimme vertreten ist. – 1994 trat ein Abkommen mit der Europäischen Union zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft (ohne Schweiz).
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