Lexikon

Fluoresznz

[
lateinisch
]
das Mitleuchten mancher Stoffe, z. B. des Fluoresceins und des Flussspats, bei der Bestrahlung mit Licht, im weiteren Sinne auch bei Bestrahlung mit Teilchenstrahlen. Dabei hat das ausgesandte Licht gewöhnlich eine größere Wellenlänge (andere Farbe) als das erregende (Stokessche Regel). Mit der Erregerstrahlung erlischt auch unmittelbar die Fluoreszenzstrahlung. Unsichtbare Strahlen, z. B. Röntgen- oder Kathodenstrahlen, können durch diese Erscheinung auf mit Bariumtetracyanoplatinat oder Zinksulfid bestrichenen Glasplatten (Fluoreszenzschirmen) sichtbar gemacht werden. Verwendung bei Röntgendurchleuchtung, Fernsehapparat, Braunscher Röhre u. a. Lumineszenz.
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