Lexikon

Früchte

bürgerliches Recht
die Erzeugnisse einer Sache oder die sonstige Ausbeute, die aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird (Sachfrüchte), z. B. die Wolle des Schafs, das Ei des Huhns. Rechtsfrüchte sind die Erträge, die ein Recht seiner Bestimmung gemäß gewährt.