Lexikon

Garantie

bürgerliches Recht
Garantievertrag; Garantieversprechen
allgemein die vertragliche Übernahme bestimmter Gefahren oder Risiken eines Dritten; mit Inkrafttreten des Schuldmodernisierungsgesetzes 2002 gesetzliche Regelung in §§ 276 Abs. 1, 443, 444 BGB. Im Kaufrecht ist hiernach eine Garantie eine Vereinbarung, in der der Verkäufer (oder ein Dritter) die Gewähr dafür übernimmt, dass die Kaufsache eine bestimmte Eigenschaft aufweist (Beschaffenheitsgarantie) oder für eine bestimmte Dauer behält (Haltbarkeitsgarantie). Die unselbständige Garantie ist die bloße Erweiterung der gesetzlichen Mängelhaftung durch eine Garantiefrist, in der für bestimmte Mängel gehaftet wird, die noch nach Gefahrübergang auftreten. Bei der selbständigen Garantie steht der Garantiegeber verschuldensunabhängig für einen Erfolg ein, der über die bloße Mangelfreiheit hinausgeht, z. B. durch die Übernahme möglicherweise durch Zufall eintretender künftiger Schäden. Ansprüche aus der Garantie bestehen neben Ansprüchen aus Mängelhaftung (§ 433 BGB); auf einen Haftungsausschluss kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB).
Long-Covid
Wissenschaft

Die Schattenpandemie

Millionen Menschen leiden unter den Spätfolgen einer Corona-Erkrankung. Die Forschung zu Long Covid und den Ursachen ist komplex. von MARTIN W. ANGLER Es ist kurz vor Mitternacht, als mich die Ärztin in der Notaufnahme an den Tropf hängt. Bluthochdruckkrise mit Anfang 40. Wie kann das sein? Ich rauche nicht, trinke keinen Alkohol...

Tropfsteinhöhle
Wissenschaft

Tropfsteine als Klimazeugen

Stalagmiten aus der Kleinen Teufelshöhle in der Fränkischen Schweiz geben Auskunft über saisonale Bedingungen in der jahrtausendalten Klimageschichte. von DIRK EIDEMÜLLER Tropfsteinhöhlen sind für ihre bezaubernden Gesteinsformationen bekannt. Kaum jemand, der eine solche Höhle besichtigt, kann sich der Faszination dieser...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch