Lexikon
Genfer Konvention
die auf Anregung von Henry Dunant 1864 abgeschlossene erste Konvention über „die Verbesserung des Loses der Kranken und Verwundeten bei den Armeen im Felde“. Dieses Abkommen führte zur Gründung der Rot-Kreuz-Organisationen, insbesondere des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Weitere Kodifikationen des Verwundeten- und Kriegsgefangenenrechts folgen in den Verträgen von 1899 (I. Haager Friedenskonferenz), 1906/07 (II. Haager Friedenskonferenz) sowie 1929 (Genfer Verwundeten- und Kriegsgefangenen-Abkommen). Die heutige Rechtsgrundlage bilden die vier (Genfer) Abkommen vom 12. 8. 1949: (I.) „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“, (II.) „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See“, (III.) „über die Behandlung der Kriegsgefangenen“, (IV.) „zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten“. 1977 folgten die beiden sog. Zusatzprotokolle über den Schutz der Opfer internationaler und nicht internationaler bewaffneter Konflikte. Wichtig ist ferner die Verstärkung der internationalen Kontrollen und die Erweiterung der Zuständigkeiten des Internationalen Roten Kreuzes.
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