Lexikon

Landtag

in Deutschland die gewählte Volksvertretung (Parlament) der Länder; in Berlin: Abgeordnetenhaus, in Bremen und Hamburg: Bürgerschaft. Auch in Österreich heißt die gesetzgebende Körperschaft eines Bundeslands Landtag; in Wien: Gemeinderat.
Von der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts an bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die (gemeinsame) Versammlung der Landstände als Landtag bezeichnet; danach wurden unter Landtag entweder die parlamentarische Volksvertretung (wie noch heute) oder auch beide Kammern eines Landes verstanden.
Batterie, Flugzeug
Wissenschaft

Flug in die Zukunft

Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Standheizung

Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon