Lexikon

Parallle

Musik
[
Pl.; grch.
]
1. das Fortschreiten von Stimmen in gleicher Richtung (auf- und abwärts) mit konstanten Intervallen als einfache Form der Mehrstimmigkeit (Organum); war in der Musiktheorie seit dem 14. Jh. bes. für Quint- und Oktavparallelen verboten.
2. eigentlich Parallelklang; in der Mediantik (Mediante) der kleinterzverwandte Akkord ohne leiterfremde Töne (in Dur kleine Terz abwärts, d. h. Parallele zu C-Dur = a-Moll; in Moll kleine Terz aufwärts, d. h. Parallele zu e-Moll = G-Dur).
3. davon abgeleitet bzw. erweitert in der Funktionstheorie die Parallel(drei)klänge der Hauptdreiklänge (in Dur kleine Terz abwärts, in Moll kleine Terz aufwärts); z. B. in C-Dur: C-Dur, F-Dur, G-Dur sind Hauptdreiklänge; dazugehörige Parallelen sind a-Moll, d-Moll, e-Moll.
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