Lexikon
Parteitag
die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung höherer Gebietsverbände einer politischen Partei.
Parteitage sind notwendige Organe von Parteien und ihren Gebietsverbänden zur internen, satzungsgemäßen Willensbildung von unten nach oben. Auf der Ebene der Ortsvereine der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland ist die Mitgliederversammlung das oberste Organ. Sie wird in der Regel mindestens zweimal im Jahr als Hauptversammlung einberufen und wählt u. a. die Delegierten für die Vertreterversammlung des überörtlichen Verbandes, des Kreisparteitages bzw. Unterbezirksparteitages. Hier erfolgt u. a. die Wahl der Delegierten zu den Landes- bzw. Bezirksparteitagen, die wiederum die Delegierten für die Bundesparteitage wählen. Der Bundesparteitag ist das oberste Organ einer Partei. Auf den in der Regel alle zwei Jahre stattfindenden ordentlichen Bundesparteitagen erfolgt u. a. die Neuwahl des Parteivorstands. Aus wichtigem Anlass (Wahl eines neuen Vorsitzenden, Verabschiedung eines neuen Parteiprogramms) können z. B. vom Vorstand auch außerordentliche Parteitage einberufen werden. So beschloss die SPD auf dem außerordentlichen Parteitag in Bad Godesberg 1959 das Godesberger Programm und überwand damit linkssozialistisches Ideengut.
In totalitären Staaten dienen Parteitage nicht der demokratischen Willensbildung, sie sind vielmehr Instrumente der ideologischen Festigung bzw. der Propaganda. Ein Beispiel dafür sind die Reichsparteitage (Reichsparteitag) der NSDAP (Nationalsozialismus).
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