Lexikon

qualifizierte Mehrheit

eine bei wichtigen Entscheidungen im Parlament oder in sonstigen Gremien für erforderlich gehaltene Zustimmung einer Mehrheit der Stimmberechtigten, die über die einfache Mehrheit hinausgeht: also 2/3-, 3/4- usw. Mehrheit. So bedarf es für Verfassungsänderungen nach dem GG der Bundesrepublik Deutschland (Art. 79) jeweils einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestags und der Stimmen des Bundesrats.
Wissenschaft

Tierische Ärzte

Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...

Wissenschaft

Der Flaschenhals der Energiewende

Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...

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