Lexikon

Selbsthilfe

bürgerliches Recht
die Durchsetzung von Rechtsansprüchen ohne Zuhilfenahme der dafür zuständigen Behörden, notfalls auch mit Gewalt. Im bürgerlichen und Strafrecht z. B. nur zulässig, wenn behördliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist; bei irrtümlicher Annahme ihrer Voraussetzungen besteht Schadensersatzpflicht (§§ 229231 BGB). Etwas stärker ausgeprägt ist das Recht der Selbsthilfe im schweizerischen Recht (Art. 764, 808, 926 ZGB; Art. 52 III OR); dagegen betont das österreichische Recht den Ausnahmecharakter der Selbsthilfe (§§ 19, 344, 1306a ABGB). Notwehr.
Bluttest
Wissenschaft

Ein Bluttest für das Chronische Erschöpfungssyndrom

Das Chronische Erschöpfungssymptom bedeutet für Betroffene oft eine extreme Einschränkung ihrer Lebensqualität, ist aber medizinisch bisher schwer zu diagnostizieren. Wegen der oft unspezifischen Symptome dauert es oft Monate bis Jahre, bis Patienten ihre Diagnose erhalten. Nun haben Forschende einen Bluttest entwickelt, der...

Wissenschaft

Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft

Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon