Lexikon
vergleichende Werbung
eine Form der Werbung, in der das eigene Produkt mit den Konkurrenzprodukten z. B. in Bezug auf Qualitäts- oder Preisunterschiede verglichen wird. Die vergleichende Werbung war in Deutschland gemäß § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, wurde mit Einführung der EG-Richtlinie vom 6. 10. 1997 und ihrer Umsetzung durch das Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften vom 1. 9. 2000 bei fairer Gegenüberstellung von Produkten erlaubt.
Wissenschaft
News der Woche 20.09.2024
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Ein Omnibus ohne Fahrer
Lebenswerte, grüne Städte und Regionen benötigen einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr. Doch dafür gibt es nicht genug Fahrer. Eine Alternative sind autonom fahrende Busse, Lkw und Shuttle-Fahrzeuge. Vielversprechende Projekte gibt es bereits. von ULRICH EBERL Auf den ersten Blick haben die Städte Tallinn und Seoul nicht...