Lexikon

vergleichende Werbung

eine Form der Werbung, in der das eigene Produkt mit den Konkurrenzprodukten z. B. in Bezug auf Qualitäts- oder Preisunterschiede verglichen wird. Die vergleichende Werbung war in Deutschland gemäß § 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, wurde mit Einführung der EG-Richtlinie vom 6. 10. 1997 und ihrer Umsetzung durch das Gesetz zur vergleichenden Werbung und zur Änderung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften vom 1. 9. 2000 bei fairer Gegenüberstellung von Produkten erlaubt.
Foto von Acker-Hornmoos
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Ernährung, Gesundheit
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