Lexikon

Versetzung

Arbeitsrecht
jede nicht nur vorübergehende Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, d. h. eines anderen als des vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereichs im Betrieb. Ob der Arbeitgeber die Versetzung einseitig aufgrund seiner Direktionsbefugnis anordnen darf oder ob sie der Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf, da es sich um die Änderung des Arbeitsvertrages handelt, hängt davon ab, wie genau der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers in seinem Arbeitsvertrag eingegrenzt ist. Vor jeder Versetzung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat darüber unterrichten und seine Zustimmung zu der Maßnahme einholen. Der Betriebsrat darf die Zustimmung allerdings nur verweigern, wenn die Versetzung gegen Gesetze verstößt oder begründete Besorgnis besteht, dass den Arbeitnehmern Nachteile entstehen, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
Barnards Stern
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