Lexikon
Waffenstillstand
nach den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 eine vorübergehende Unterbrechung der Feindseligkeiten, oft wie die Waffenruhe mit einem bestimmten Zweck, meist aber mit der Absicht, den Krieg zu beenden. Der Abschluss erfolgt entweder durch Vertrag zwischen den beteiligten Staaten, durch die Oberbefehlshaber ihrer Wehrmacht oder bei begrenztem Waffenstillstand durch die örtlichen Befehlshaber. Er muss den Truppen rechtzeitig bekannt gegeben werden, die dann die Feindseligkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt einstellen.
Wissenschaft
Unverzichtbare Kraftpakete
Lange Zeit galten Batterien in Deutschland als eher langweilig. Doch mit dem Aufstieg der Elektromobilität wächst auch das Interesse an den elektrochemischen Speichern. Weltweit suchen nun Forscher nach neuen Technologien, und Unternehmen ringen um Marktanteile. von RALF BUTSCHER Die Nachricht wirkte wie ein Paukenschlag, die am...
Wissenschaft
Mit dem Flugtaxi nach Paris?
E-Helikopter sollen den Verkehr in Großstädten entlasten und für schnelle Verbindungen zwischen Peripherie und City sorgen. Die Technik dafür steht bereits in den Startlöchern. von ROLF HEßBRÜGGE Aus der Froschperspektive betrachtet ähnelt dieses unbekannte Flugobjekt einem handelsüblichen Hubschrauber. Doch schaut man sich den „...