Lexikon

Zölibt

[
der oder das; lateinisch
]
aus religiösen Gründen geforderte Ehelosigkeit und geschlechtliche Enthaltsamkeit von Priestern und Mönchen, in der römisch-katholischen Kirche heute von allen Klerikern mit höheren Weihen verlangt (theologische Begründung auf Evangelium nach Matthäus 19,12 und 1. Brief an die Korinther 7,3234 zurückgehend). Verletzung der Zölibatspflicht kann den Verlust des Kirchenamtes und die Rückversetzung in den Laienstand zur Folge haben. Die Ursprünge des Zölibats reichen in die frühchristliche Zeit zurück, die erste kirchenrechtliche Regelung erfolgte im 4. Jahrhundert, im 11./12. Jahrhundert wurde der Zölibat allgemeine Verpflichtung. Im Bereich der orthodoxen Ostkirchen wird der Zölibat nur von den Bischöfen gefordert. Dort können die vor den niederen Weihen Verheirateten die Ehe fortführen; Wiederverheiratung wird nicht gestattet. Dieselbe Regelung gilt in den mit Rom unierten Ostkirchen. Die evangelischen Kirchen lehnen den Zwangszölibat ab.
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