Lexikon

Zugehör

[
das; schweizerisch die
]
entspricht im österreichischen und schweizerischen Zivilrecht etwa dem Zubehör des deutschen BGB. In Österreich kann die Zugehöreigenschaft jedoch auch durch (besonderes) Gesetz oder durch den Eigentümer hergestellt werden (§§ 294 ff. ABGB), in der Schweiz kommt es auf die ortsübliche Auffassung oder den klaren Willen des Eigentümers an (Art. 644 f. ZGB).
Kohlenstoff, Landwirtschaft, Klima
Wissenschaft

Wie Landwirtschaft das Klima schützt

Ackerbau und Viehhaltung gelten als ein wesentlicher Treiber des Klimawandels. Doch würde sie anders betrieben als bisher, könnte die Landwirtschaft im Gegenteil die Erderwärmung deutlich bremsen. von HARTMUT NETZ Vier Promille sollen es richten. Stiege der Humusgehalt aller landwirtschaftlichen Böden weltweit um nur vier...

Ammoniak-Reaktor
Wissenschaft

Umweltfreundliches Ammoniak aus Abwasser

Die industrielle Herstellung von Ammoniak benötigt bislang viel Energie und ist für hohe CO2-Emissionen verantwortlich. Eine Studie zeigt nun eine Alternative auf: Mit Hilfe eines elektrochemischen Ansatzes ist es Forschenden gelungen, Ammoniak aus nitratbelastetem Abwasser zu gewinnen. Dabei kommt ein Dreikammer-System zum...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon