Lexikon
Zugehör
[
das; schweizerisch die
]entspricht im österreichischen und schweizerischen Zivilrecht etwa dem Zubehör des deutschen BGB. In Österreich kann die Zugehöreigenschaft jedoch auch durch (besonderes) Gesetz oder durch den Eigentümer hergestellt werden (§§ 294 ff. ABGB), in der Schweiz kommt es auf die ortsübliche Auffassung oder den klaren Willen des Eigentümers an (Art. 644 f. ZGB).
Wissenschaft
»Alzheimer einige Jahre früher erkennen«
Warum der Alzheimer-Forscher Thomas Wolbers seine Probanden in eine virtuelle Welt versetzt, erzählt er im Interview. Das Gespräch führte tim schröder Herr Prof. Wolbers, neuartige Alzheimer-Medikamente wie Lecanemab können nur dann helfen, wenn die Krankheit sehr früh diagnostiziert wird – idealerweise, bevor die ersten Symptome...
Wissenschaft
Abstoßendes Licht
Ein bizarres Experiment zeigt, dass Photonen sich gegenseitig wegdrücken können. von DIRK EIDEMÜLLER So spannend die Laserschwert-Kämpfe im „Krieg der Sterne“ cineastisch inszeniert sind: Mit der Realität haben sie nichts zu tun. Denn wenn zwei Lichtstrahlen sich kreuzen, passiert normalerweise nichts: Lichtteilchen – auch...