Lexikon
Zugehör
[
das; schweizerisch die
]entspricht im österreichischen und schweizerischen Zivilrecht etwa dem Zubehör des deutschen BGB. In Österreich kann die Zugehöreigenschaft jedoch auch durch (besonderes) Gesetz oder durch den Eigentümer hergestellt werden (§§ 294 ff. ABGB), in der Schweiz kommt es auf die ortsübliche Auffassung oder den klaren Willen des Eigentümers an (Art. 644 f. ZGB).
Wissenschaft
Die alten Griechen sind noch älter
Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...
Wissenschaft
Die Gollums der Wissenschaft
Wer J.R.R. Tolkiens Jahrhundert-Trilogie „Herr der Ringe“ gelesen hat, der weiß: Die Figur Gollum ist ekelerregend hässlich. Wer Gollum zudem in der Verfilmung des Werkes gesehen hat, wird diesem Urteil umso mehr zustimmen. Doch Hässlichkeit ist vielleicht nicht einmal sein größtes Defizit, denn obendrauf kommt noch sein...