Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Akte
Ạk|tealle schriftlichen Unterlagen eines geschäftlichen oder behördlichen Vorgangs
(Gerichts~);
Syn. Akt;
jmdn. in den ~n führen
schriftliche Unterlagen über ihn besitzen;
eine Sache zu den ~n legen
〈eigtl.〉
zu den übrigen Schriftstücken, die über die gleiche Sache schon vorhanden sind,
〈übertr.〉
sie als erledigt betrachten
[<
lat.
acta
„Werke, Taten, Amtshandlungen“, Pl. von actum
„das Geschehene, Vollbrachte“, → Akt
]
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