Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

bürgen

bụ̈r|gen
V.
1, hat gebürgt; o. Obj.
1.
haften, Sicherheit leisten;
für jmdn. b.
sich verpflichten, jmds. Verbindlichkeiten einem Dritten gegenüber in einem bestimmten Fall zu erfüllen;
für etwas b.
die Verantwortung für etwas übernehmen;
ich bürge dafür, dass
2.
ausdrücklich versichern, dass etwas so sei, wie man annimmt, wie gesagt wird;
ich bürge für seine Zuverlässigkeit
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Die Krux mit der Anwendung

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