Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Patent

Pa|tnt
n.
1.
Urkunde über die Erwerbung eines Berufsgrades
(Offiziers~)
2.
Urkunde über das Recht zur alleinigen Benutzung und gewerblichen Verwertung einer Erfindung
[< 
mlat.
patens littera
„offener Brief“, mit dem etwas beglaubigt wird, im Unterschied zu den versiegelten Geheimschreiben, zu
lat.
patens,
Gen.
patentis,
„offen, unversperrt“]
Humanoide Echse in Anzug mit Aktentasche, steht aufrecht vor blauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

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Experimentelle Forschung braucht Geld. Manchmal viel Geld. Wenn man als Wissenschaftler an einem nicht industriellen Forschungsinstitut arbeitet – also beispielsweise einer Universität oder einem Max-Planck-Institut –, spendieren hierzulande in aller Regel steuerfinanzierte Fördergeber wie das Bundesforschungsministerium, die...

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