Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

vereidigen

ver|ei|di|gen
V.
1, hat vereidigt; mit Akk.
jmdn. v.
1.
durch Eid verpflichten;
Beamte, Rekruten v.
2.
jmdn. einen Eid schwören lassen (mit dem er seine Aussage bekräftigt);
einen Zeugen (vor Gericht) v.
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Wissenschaft

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