Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verordnen

ver|rd|nen
V.
2, hat verordnet
I.
mit Akk.
etwas v.
(amtlich) anordnen, bestimmen;
durchgreifende Maßnahmen v.
II.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas v.
bestimmen, anordnen, dass jmd. etwas einnehmen, (zur Heilung) tun, geschehen lassen soll;
jmdm. Hustentropfen, Bestrahlungen v.; jmdm. eine Kur, körperliche Bewegung v.
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