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19. November 1938  -  Durch Verordnung des Reichsministers des ...

Durch Verordnung des Reichsministers des Innern wird die freie jüdische Wohlfahrtspflege zum hauptsächlichen Träger von Unterstützungsleistungen für Juden erklärt. Eine darüber hinausgehende öffentliche Hilfe kann Juden gewährt werden, wenn sie die Auswanderung fördert oder im öffentlichen Interesse liegt (in Kraft zum 1.1. 1939).

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