Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

verweisen2

ver|wei|sen2
V.
177, hat verwiesen; mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas v.
jmdn. wegen etwas tadeln, rügen, jmdm. etwas verbieten;
einem Kind das Herumtoben, eine patzige Antwort v.
[< 
mhd.
verwîzen
„strafend tadeln“, zu
wîze
„Strafe“]
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