1) Automatenfachmann/-frau
2) Fachkraft für Automatenservice
3) Fotomedienfachmann/-frau
4) Personaldienstleistungskaufmann/-frau
5) Produktionstechnologe/-technologin
6) Servicekraft für Schutz und Sicherheit
7) Speiseeishersteller/in
B 7051-103, B 7051-900,
Automatenfachmann/-frau ist ein neuer Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungsordnung zum 1. August 2008 in Kraft tritt. Er wird in Unternehmen der Automatenwirtschaft sowie bei Automatenbetreibern wie Verkehrsunternehmen, Parkhausbetrieben, gastronomischen Betrieben, Geldinstituten, Spielstättenbetreibern und Freizeiteinrichtungen ausgebildet werden. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Es handelt sich um einen Monoberuf mit Wahlqualifikationen. Die Ausbildung der Automatenfachleute ist in den ersten beiden Ausbildungsjahren identisch mit der Ausbildung der Fachkräfte für Automatenservice. Im 3. Jahr spezialisieren sich die Automatenfachleute. Wahlqualifikationen im kaufmännischen Bereich qualifizieren sie für Aufgaben in kaufmännischen Geschäftsprozessen, Marketing und Personalwirtschaft. Auf Tätigkeiten wie Installation, Instandhaltung oder Informations- und Kommunikationstechnik bereiten die Wahlqualifikationen im technischen Bereich vor.
Fachkraft für Automatenservice
B 5224-104, B 5224-901,
Fachkraft für Automatenservice ist ein neuer Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungsordnung zum 1. August 2008 in Kraft tritt. Er wird in Unternehmen der Automatenwirtschaft sowie bei Automatenbetreibern wie Verkehrsunternehmen, Parkhausbetrieben, gastronomischen Betrieben, Geldinstituten, Spielstättenbetreibern und Freizeiteinrichtungen ausgebildet werden. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Es handelt sich um einen Monoberuf. Fachkräfte für Automatenservice stellen Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld- und Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- und Unterhaltungsautomaten auf. Sie prüfen Warenbestände, befüllen und warten die Automaten, weisen Kunden in die Bedienung ein und bearbeiten Reklamationen. Die Ausbildung zur Fachkraft für Automatenservice wird bei einer Fortsetzung der Ausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau mit 2 Jahren angerechnet.
B 6812-126, B 6812-921,
Angesichts des Siegeszuges der digitalen Bildaufnahme und Bildverarbeitung entstand das Bedürfnis nach Fachkräften, die sowohl die Bildmedientechnologien beherrschen als auch verkaufs- und kundenorientiert beraten können. Zum Ausbildungsjahr 2008/09 wird deshalb die Ausbildung Fotomedienfachmann/-frau eingeführt. Als Ausbildungsbetriebe kommen z.B. Einzelhandelsunternehmen, Fach- und Großlabore, Fotoateliers, die Industrie und Bildagenturen in Frage. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Es handelt sich um einen Monoberuf. Fotomedienfachleute beraten Kunden, weisen sie in die Bedienung der Geräte ein und sind an der Sortimentsgestaltung und Präsentation von Waren und Dienstleistungen beteiligt. Ihre technischen Aufgabenfelder umfassen u.a. die Bildaufnahme, Bildbearbeitung, Bildübertragung und Bildwiedergabe. Außerdem übernehmen sie kaufmännische Aufgaben in der Kalkulation und Warenwirtschaft.
Personaldienstleistungskaufmann/-frau
B 7814-108, B 7814-905,
Mit der zum 1. August 2008 geplanten Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau wird es erstmals einen eigenen Ausbildungsberuf für den Personalbereich geben. Ausgebildet werden Personaldienstleistungskaufleute in Personaldienstleistungsunternehmen, z.B. Zeitarbeitsfirmen und Unternehmen der privaten Arbeitsvermittlung, oder in Personalabteilungen von Unternehmen. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Es handelt sich um einen Monoberuf. Tätigkeitsfelder finden Personaldienstleistungskaufleute in den Bereichen Personalberatung, -vermittlung, -rekrutierung, -entwicklung sowie in der Arbeitnehmerüberlassung. Sie ermitteln den Personalbedarf, führen die Personalbeschaffung durch, organisieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung. In Personaldienstleistungsunternehmen spielen auch Kundenakquise und Kundenbetreuung eine wichtige Rolle. Zu ihren kaufmännischen Tätigkeiten gehören Kalkulation und Angebotserstellung, das Abschließen von Verträgen sowie die Projekt- und Auftragsabwicklung. Außerdem pflegen sie beispielsweise Netzwerke mit relevanten Organisationen.
Produktionstechnologe/-technologin
B 5490-101, B 5490-901,
Ab dem 1. August 2008 soll es einen neuen Ausbildungsberuf im Produktionsbereich geben. Aufgabe der Produktionstechnologen und -technologinnen ist es, in der Industrie und in Produktion unterstützenden Dienstleistungsunternehmen Produktionsprozesse zu gestalten und zu sichern. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Es handelt sich um einen Monoberuf. Produktionstechnologen und -technologinnen stellen die Produktionsfähigkeit der Anlagen her, indem sie die Anlagen einrichten und in Betrieb nehmen, programmieren und parametrieren. Außerdem testen sie Muster und Prototypen, überwachen Prozessabläufe, sind an der Qualitätsverbesserung von Produkten und Prozessen beteiligt und organisieren logistische Prozesse für Produkte und Werkzeuge. Sie arbeiten sowohl mit Produkt- und Prozessentwicklern und Konstrukteuren als auch mit Zulieferern, Kunden und dem Produktionsteam zusammen. Ihr Berufsprofil verbindet somit prozessorientierte, produktions- und informationstechnische Tätigkeiten mit Kommunikations- und Organisationsaufgaben.
Servicekraft für Schutz und Sicherheit
B 7911-117, B 7911-907,
Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein neuer Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungsordnung zum 01. August 2008 in Kraft treten soll. Ausbildungsbetriebe sind Unternehmen der Sicherheitsbranche, Unternehmen mit eigenem Sicherheitspersonal sowie Behörden und andere öffentliche Einrichtungen. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Es handelt sich um einen Monoberuf. Aufgabe von Servicefachkräften für Schutz und Sicherheit ist es, Personen und Sachwerte durch präventive Maßnahmen zu schützen, indem sie z.B. Kontrollgänge oder Einlasskontrollen durchführen. Bei Bedarf greifen sie im Rahmen ihrer Befugnisse auch ein, um Gefahren abzuwenden. Mit der zweijährigen Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit soll neben der dreijährigen Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit eine weitere Erstausbildung in der Sicherheitsbranche eingeführt werden. Die Ausbildungsdauer wird bei Fortsetzung der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit angerechnet.
B 3922-101, B 3922-900,
Speiseeishersteller/in ist ein neuer Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungsordnung im Rahmen einer Erprobungsverordnung zum 1. August 2008 in Kraft treten soll. Der Beruf wird sowohl im Handwerk als auch im Handel ausgebildet werden. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Es handelt sich um einen Monoberuf. Speiseeishersteller/innen arbeiten in handwerklichen Betrieben, die Speiseeis produzieren, sowie in Eiscafes, Eisdielen und Konditoreien. Neben den unterschiedlichsten Sorten von Speiseeis stellen sie auch Erzeugnisse aus Biskuit- und Waffelmassen her und bereiten Suppen, Toasts, Aufläufe und Nudelgerichte zu. Sie bedienen die Kunden an Tisch Theke und Büffet, richten die Verkaufs- oder Gasträume her und sind an Werbemaßnahmen beteiligt.