Lexikon

Arbeitgeber

jeder, in dessen Diensten ein Arbeitnehmer tätig ist. Der Arbeitgeber ist Partner des Arbeitsvertrags; er hat Anspruch auf die Dienste und ist Schuldner des Lohnanspruchs; er hat das sog. Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer. Für das Weisungsrecht sind gleichgestellt die gesetzlichen Vertreter des Arbeitgebers, z. B. Vorstandsmitglieder einer AG.
Verhaltensökologen der Universität Kopenhagen vergleichen das Klicken von zwei Kabeljau-Beständen. Dazu haben sie die Fische in einem großen Becken mit fest installierten Unterwassermikrofonen zusammengebracht. © Jeppe Have Rasmussen, Universität Kopenhagen
Wissenschaft

Der Computer als Tierversteher

Biologen analysieren die Töne von Tieren, um ihr Verhalten besser erforschen zu können. Maschinelles Lernen ist dabei sehr nützlich. von TIM SCHRÖDER Sie kommen zusammen, wenn es an der Nordsee kalt und ungemütlich ist: im späten Winter, wenn die Stürme aus Nordwest das Wasser aufwühlen und große Brecher an die Küste donnern....

Vera C. Rubin Observatory
Wissenschaft

Die fernen Verwandten von Planet 9

Trotz jahrelanger Fahndung konnten Astronomen keinen großen Planeten jenseits von Neptun aufspüren. Anders in extrasolaren Systemen: Dort sind ähnliche Planeten durchaus verbreitet. von THORSTEN DAMBECK Kreist im eisigen Außenbezirk unseres Sonnensystems hinter dem achten Planeten Neptun ein weiterer Himmelskörper um die Sonne?...

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