Lexikon
Auseinandersetzung
Aufteilung eines gemeinschaftlichen Vermögens; 1. im Eherecht die Aufhebung einer Gütergemeinschaft (§§ 1471ff. BGB); – 2. im Erbrecht die Aufhebung einer Erbengemeinschaft (§§ 2042ff. BGB); – 3. im Gesellschaftsrecht die Auflösung des Gesellschaftsvermögens und seine Aufteilung unter die Gesellschafter nach vorheriger Begleichung der gemeinschaftlichen Schulden (§§ 730ff. BGB).
Das österreichische Zivilrecht spricht in allen Fällen von einer „Teilung“ (§§ 555-558, 841, 1215 ABGB). – Schweiz: güterrechtliche Auseinandersetzung (bei jedem Güterstand), bei Scheidung nach Art. 154 ZGB.
Wissenschaft
Auf Wasser gebaut
Der steigende Wasserspiegel der Weltmeere bedroht immer mehr Küsten. Daher wollen „Aquatekten“ die Menschen in schwimmende Städte aufs Meer umsiedeln.
Der Beitrag Auf Wasser gebaut erschien zuerst auf wissenschaft...
Wissenschaft
Leben in der Höllenwelt?
Verwirrende Venus: Forscher streiten um Biomoleküle in der Atmosphäre unseres Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Zürne der Schönheit nicht, dass sie schön ist, dass sie verdienstlos, wie der Lilie Kelch, prangt durch der Venus Geschenk! Lass sie die Glückliche sein! Du schaust sie, du bist der Beglückte“, heißt es in Friedrich...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Moore aus Moosen
Auch die Gegenseite profitiert
Die Unterwelt des Roten Planeten
Schlaflos bei Vollmond?
Sind die Gedanken noch frei?
Mikroskopisch kleiner Manipulator