Lexikon

Auseinandersetzung

Aufteilung eines gemeinschaftlichen Vermögens; 1. im Eherecht die Aufhebung einer Gütergemeinschaft (§§ 1471ff. BGB); 2. im Erbrecht die Aufhebung einer Erbengemeinschaft (§§ 2042ff. BGB); 3. im Gesellschaftsrecht die Auflösung des Gesellschaftsvermögens und seine Aufteilung unter die Gesellschafter nach vorheriger Begleichung der gemeinschaftlichen Schulden (§§ 730ff. BGB).
Das österreichische Zivilrecht spricht in allen Fällen von einer „Teilung“ (§§ 555-558, 841, 1215 ABGB). Schweiz: güterrechtliche Auseinandersetzung (bei jedem Güterstand), bei Scheidung nach Art. 154 ZGB.
Fast 50 schwimmende Häuser liegen am Pier in einem Amsterdamer Kanal. Seit Anfang 2019 sind die ersten Gebäude des ungewöhnlichen Stadtviertels Schoonship bewohnt. ©Isabel Nabuurs (isabelnabuurs.nl)
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