Lexikon
Auseinandersetzung
Aufteilung eines gemeinschaftlichen Vermögens; 1. im Eherecht die Aufhebung einer Gütergemeinschaft (§§ 1471ff. BGB); – 2. im Erbrecht die Aufhebung einer Erbengemeinschaft (§§ 2042ff. BGB); – 3. im Gesellschaftsrecht die Auflösung des Gesellschaftsvermögens und seine Aufteilung unter die Gesellschafter nach vorheriger Begleichung der gemeinschaftlichen Schulden (§§ 730ff. BGB).
Das österreichische Zivilrecht spricht in allen Fällen von einer „Teilung“ (§§ 555-558, 841, 1215 ABGB). – Schweiz: güterrechtliche Auseinandersetzung (bei jedem Güterstand), bei Scheidung nach Art. 154 ZGB.
Wissenschaft
Auch leise ist zu laut
Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...
Wissenschaft
Tierische Ärzte
Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...