Lexikon
dinglicher Vertrag
EinigungVertrag über die Übertragung oder Belastung dinglicher Rechte, in seiner Gültigkeit unabhängig von dem schuldrechtlichen Vertrag, aufgrund dessen die Vertragsparteien den dinglichen Vertrag schließen (sog. abstrakter Vertrag). Ein dinglicher Vertrag ist in der Regel formfrei, ausgenommen bei der Auflassung.
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