Lexikon

eidesstattliche Versicherung

Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung „an Eides statt“ oder durch ähnliche Ausdrücke, als Mittel der Glaubhaftmachung gegenüber Behörden weithin gebräuchlich (vor allem seit der Abschaffung des Offenbarungseids). Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist nach § 156 StGB (bei Fahrlässigkeit nach § 163 StGB) nur dann strafbar, wenn die Behörde zuständig ist, über den betreffenden Gegenstand in dem betreffenden Verfahren mit rechtlicher Wirkung eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen (so vor allem Gerichte, Standes- und Finanzämter, Behörden der Sozialversicherung u. Ä.; nicht dagegen die Staatsanwaltschaft).
EVO-KI
Wissenschaft

KI-Sprachmodell analysiert und entwirft DNA-Sequenzen

Mit einem Wortschatz von lediglich vier Buchstaben kodiert die DNA in Millionen von Basenpaaren die genetische Information. Diese „Sprache des Lebens“ hat nun ein neues KI-Modell gelernt, das nach dem gleichen Prinzip funktioniert wie große Sprachmodelle. Das Modell namens Evo wurde mit 2,7 Millionen Genomen von Bakterien und...

Doppelsternsysteme wie CPD −29 2176 sind eine kosmische Besonderheit. Davon gibt es in der Milchstraße gegenwärtig wohl nur ein Dutzend. Und sie bereichern das All: etwa mit Gold und Platin. ©NOIRLab/NSF/AURA/J. da Silva/Spaceengine
Wissenschaft

Sanfte Supernova

Massereiche Sterne enden in einer Explosion, ihr Kern kollabiert zu einem Neutronenstern. Jetzt haben Astronomen eine Ausnahme von dieser Regel entdeckt.

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