Lexikon

Ermächtigung

Staatsrecht
Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen auf die Exekutive als Verordnunggeber. Es ist die bedeutendste Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung. Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierung ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck u. Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
Wissenschaft

Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten

Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...

forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Faktorfischen

Früher wimmelte es in der Bioforschung nur so von „Faktoren“, weil vielfach nach folgendem Prinzip experimentiert wurde: Man stellte Extrakte von irgendetwas her, gab sie zu Zellen, Geweben oder Organismen – und plötzlich machten diese etwas, das sie ohne Extrakt nicht getan hatten. Ergo: In dem kruden Extrakt verbirgt sich...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon