Lexikon

Freiheitsrechte

im Verfassungsrecht eine Art der Grundrechte; Rechte des Einzelnen, im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und des Sittengesetzes alles zu tun, was nicht Rechte anderer verletzt (Art. 2 Abs. 1 GG). Freiheitsrechte, in die durch Gesetz eingegriffen werden darf, sind die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit der Person (Bewegungsfreiheit), auf Glaubens-, Gewissens- und Meinungs(äußerungs)-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, auf Eigentums- und Erbrechts-, Berufswahl- und Wohnungsfreiheit sowie auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Freizügigkeit. In
Österreich
regelt das Staatsgrundgesetz vom 21. 12. 1867 die allgemeinen Rechte des Staatsbürgers. In der
Schweiz
sind die Freiheitsrechte in der Bundesverfassung verankert.
Müllkippe
Wissenschaft

Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht

Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...

Scorpii, Sterne
Wissenschaft

Kosmische Nachzügler und Magnete

Zwei schwergewichtige Sterne endeten in einer katastrophalen Kollision. Das Verschmelzungsprodukt ist ein seltsam verjüngter Stern mit einem enormen Magnetfeld. von THORSTEN DAMBECK Zwei Sonnen strahlen hell im All, / bis sie aufeinanderprallen, / einsame Sterne ohne Wahl, / in kosmischer Gewalt gefangen“ – das hat das Programm...

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