Lexikon
Fusiọn
Wirtschaft
Verschmelzung; wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen zu einer einzigen Gesellschaft. In der Fusion durch Aufnahme erfolgt Vermögensübertragung von einem Unternehmen (übertragende Gesellschaft) auf ein weiterhin bestehendes Unternehmen (aufnehmende Gesellschaft), während bei der Fusion durch Neugründung alle beteiligten Unternehmen ihr Vermögen auf ein neu gegründetes Unternehmen übertragen. Fusionen erfolgen z. B., um Produktions- und Beschaffungsprogramme zu vereinheitlichen, Beschaffung, Produktion und Absatz zu rationalisieren, den Marktanteil zu erhöhen und/oder ein Unternehmen zu sanieren. Nähere Regelungen finden sich im Umwandlungsgesetz vom 28. 10. 1994.
Wissenschaft
Mit Licht gegen Ewigkeitschemikalien
Ob in regenfester Kleidung, beschichteten Pfannen oder Kosmetik – Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) sind als Antihaft- und Imprägniermittel weit verbreitet. Da sie äußerst langlebig sind, reichern sich diese potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen jedoch in der Umwelt an. Um die auch als Ewigkeitschemikalien...
Wissenschaft
Weltrettung mit Müllrakete
Es gibt gute Nachrichten! Falls Sie sich Sorgen gemacht haben, die Erde könnte eines Tages von der Sonne verschluckt werden: Die Wissenschaft hat eine Lösung dafür. Und falls Sie sich bis jetzt keine Sorgen gemacht haben, dass die Erde eines Tages von der Sonne verschluckt werden könnte, dann denken Sie eindeutig zu kurzfristig...