Lexikon

Gefahr

bürgerliches Recht
die Möglichkeit eines Schadenseintritts; im Schuldrecht des BGB bedeutsam als Möglichkeit eines Schadens durch Verlust oder Verschlechterung des zu leistenden Gegenstands nach Vertragsschluss ohne Verschulden der Partner. Die Gefahr trägt hinsichtlich der Leistung stets der Gläubiger; hinsichtlich einer etwaigen Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) in der Regel der Schuldner.
Foto vom dicken Bauch eines Mannes
Wissenschaft

Bauchfett interagiert mit dem Immunsystem

Bauchfett gilt als unschön und ungesund. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein einheitliches Gewebe, sondern um verschiedene Depots, die sich in ihrer zellulären Zusammensetzung stark unterscheiden, wie eine neue Studie zeigt. Demnach enthält beispielsweise das Fett in der Nähe des Dickdarms eine ungewöhnlich hohe Anzahl...

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Wissenschaft

Hoch hinaus

Wie eine Mutation Streifengans und Sperbergeier zu ungeahnten Höhenflügen verhilft. Von RALF STORK Es gibt Lebensräume, die sind weniger anspruchsvoll als die Hochebenen Zentralasiens. Nachts und im Winter wird es dort empfindlich kalt. Und wer jemals in Höhen von 4.000 Metern unterwegs war, weiß: Die Luft ist dort so dünn, dass...

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