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Goldener Plan
1960 von der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) vorgelegte Vorschläge zur Planung und Finanzierung von Sportstätten für die Zeit von 1961–1975 (15-Jahresplan). Planungsgrundlage waren die Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in den Gemeinden. Danach wurde 1960 für Kinderspielplätze, Sportplätze, Sporthallen, Hallen- und Freibäder ein Gesamtbedarf von 127 Mio. m2 errechnet, dem in den folgenden Jahren von Bund, Ländern und Gemeinden durch entsprechende Planungs- und Baumaßnahmen begegnet wurde. 1984 veröffentlichte der Deutsche Sportbund (DSB) im „3. Memorandum zum Goldenen Plan“ weitere Bedarfsrichtwerte für Sportanlagen. 1992 wurde der „Goldene Plan Ost“ (15-Jahres-Programm für die neuen Bundesländer) vom DSB verabschiedet.
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Eingebaute Intelligenz
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