Lexikon

Interventiọn

Völkerrecht
die Einmischung in Angelegenheiten eines anderen Staates, besonders in innere Angelegenheiten und durch Drohung mit Gewalt oder Anwendung von Gewalt. Die Intervention ist in der Regel rechtswidrig; in bestimmten Fällen kann jedoch ein vertragliches Interventionsrecht eingeräumt werden. Heute gilt als grundlegend das Interventionsverbot in der Satzung der Vereinten Nationen, Art. 2 Ziffer 7.
Dem Verbot steht ein generelles Interventionsrecht im Fall einer besonders schweren (humanitäres Interventionsrecht) oder friedensgefährdenden Verletzung der Menschenrechte gegenüber (angewendet im 20. Jahrhundert in Rhodesien und Südafrika) sowie formal ein spezielles gegenüber ehemaligen Feindstaaten. Daneben beanspruchten die Führungsmächte USA und UdSSR ein Interventionsrecht gegenüber den Ländern, die zu ihrem jeweiligen Einflussbereich gehörten, besonders bei geographischen Nachbarn. So haben die USA z. B. in Guatemala, der Dominikanischen Republik, Kuba und in Panama interveniert; die UdSSR in Ungarn, der Tschechoslowakei, in Afghanistan und (indirekt) auch in Polen.
sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Grillensaison

Der Sommer steht vor der Tür, und viele Menschen freuen sich auf die sogenannte Grill-Saison. Spätestens seit Anfang dieses Jahres muss man aber sorgfältiger artikulieren. Denn da hat bereits die Grillen-Saison begonnen – auch wenn sich die Vorfreude hierüber bei vielen Menschen wohl in sehr engen Grenzen halten dürfte. Novel...

forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Zombies wanken durch die Wissenschaft

Eines ist Konsens in der Wissenschaftsgemeinde: Erweisen sich publizierte Ergebnisse als nicht haltbar, muss der betreffende Forschungsartikel zurückgezogen („retracted“) werden. Bis vor einem Vierteljahrhundert geschah dies nur selten – und wenn, dann fast nur wegen unabsichtlicher Fehler: etwa weil man festgestellt hatte, dass...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon