Lexikon
Konstituạnte
deutsches Staatsrecht
Der mit der Ausarbeitung des Grundgesetzes beauftragte Parlamentarische Rat 1948/49 war eine aus den Landtagen zusammengesetzte, aber nicht auf unmittelbare Wahlen gegründete Konstituante. Nach Erlass des Grundgesetzes ist der Bundestag für Verfassungsänderungen zuständig (Identität des gewöhnlichen Gesetzgebers mit dem Verfassungsgesetzgeber; einzige Unterschiede: 2/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich, die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG sind jeder Änderung entzogen [Art. 79 GG]). Im Gegensatz zu der Regelung in einigen Ländern ist die Zustimmung des Volks zur Verfassungsänderung im Bund nicht erforderlich.
Wissenschaft
Luft nach oben
Besonders in Städten ist die Luft mit Schadstoffen belastet. Es gibt viele Versuche, sie davon zu säubern – mit fraglichem Erfolg. von FRANK FRICK Die Corona-Lockdowns bedeuteten für viele Menschen verringerte Aktivität – in der Freizeit und beruflich. Nicht so für Atmosphärenforscher, ganz im Gegenteil: Der Rückgang des Verkehrs...
Wissenschaft
Geflügelte Globetrotter
Tierwanderungen sind ein weltweites Naturphänomen mit unzähligen Geheimnissen. So manches davon versetzt sogar die erfahrensten Forschenden ins Staunen. Von Kurt de Swaaf Jedes Jahr, gegen Ende April, spähen meine kleine Tochter und ich gebannt in den Frühlingshimmel. Wir erwarten das baldige Eintreffen einer Schar Sommergäste,...