Lexikon
Widerspruch
Verwaltungsgerichtsbarkeit
das Rechtsmittel, mit dem das Vorverfahren bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen eingeleitet wird. Aufgrund der Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes von 1960 (Neufassung 1991) ist der Widerspruch an die Stelle von Beschwerde und Einspruch getreten. Der Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen jede Art von Verwaltungsakten, der zunächst bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, oder bei der nächsthöheren Behörde einzulegen ist, erst dann vor dem Verwaltungsgericht. Der Widerspruch ist binnen eines Monats bei der Behörde einzulegen, bei der er angebracht wird.
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit der Sonne
Als erste Raumsonde überhaupt fliegt die Parker Solar Probe durch die Korona und liefert einen sagenhaften Datenschatz von unserem Zentralgestirn. von DIRK EIDEMÜLLER Ikarus ist ein warnendes Beispiel: Wer wie die tragische Gestalt der griechischen Sage der Sonne zu nahe kommt, dem droht sie die Flügel zu versengen. Schon seit...
Wissenschaft
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Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...