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Der Mutterschutz

Michael Fischer

Es ist eines der wichtigsten Arbeitsschutzgesetze für Frauen und seine Geschichte spiegelt die gesellschaftlichen Veränderungen im letzten Jahrhundert: das Gesetz zum Mutterschutz. Als zentrale Punkte enthält es heute Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind am Arbeitsplatz, ein Kündigungsverbot und Vorschriften zur Einkommenssicherung während der Zeit des Mutterschutzes.

Das Gesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Für Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende besteht der Schutz ebenso wie für Hausangestellte und Heimarbeiterinnen. Vom Gesetz ausgenommen sind dagegen Hausfrauen und Selbstständige sowie “Organmitglieder und Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften.

Werdende Mütter haben das gesetzlich verbriefte Recht, sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach von der Arbeit freigestellt zu werden. Sie können allerdings auf eigenen Wunsch weiterarbeiten. Seit der Novelle vom 20. Juni 2002 verlängert sich diese Zeit bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach der Entbindung auf insgesamt zwölf Wochen.

Die Schutzvorschriften im Gesetz verbieten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung schwere körperliche Arbeit, den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr. Ist eine schwangere Arbeitnehmerin nicht mehr in der Lage, ihren Job ohne Gesundheitsgefährdung auszuüben, so kann der Arbeitgeber ihr eine Ersatztätigkeit zuweisen. Diese darf jedoch nicht mit Einkommenseinbußen verbunden sein.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt für die Frau während Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit ein Kündigungsschutz.

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