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Die betriebliche Altersvorsorge
Seit 2002 haben die Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf eine steuerlich begünstigte Umwandlung von Teilen ihres Gehalts für die Rente. Neben der staatlichen Alterssicherung und der privaten Geldanlage, ist die betriebliche Vorsorge nicht nur eine sinnvolle Ergänzung, sie hat auch steuerliche Vorteile und wird sogar durch staatliche Zulagen ergänzt.
Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Die Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein oder aber auch von beiden gemeinsam aufgebracht werden.
Für die betriebliche Altersvorsorge stehen derzeit fünf Anlageformen von Entgeltumwandlungen zur Verfügung:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
Als Arbeitnehmer kann man sich die Form der betrieblichen Altersvorsorge häufig nicht selbst aussuchen - meist wird sie vom Arbeitgeber vorgegeben.
Warum lohnt sich eine Direktversicherung?
Während man bei der privaten Altersvorsorge die Beiträge für Lebensversicherungen, Privatrenten oder sonstige Geldanlagen aus dem versteuerten und mit Sozialabgaben belasteten Netto-Einkommen zahlt, werden bei der Direktversicherung ein Teil des Gehalts oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld direkt vom Arbeitgeber in einer privaten Altersvorsorge angelegt. Diese ist meist eine Kapital-Lebensversicherung, eine Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Lebensversicherung. Da die Beiträge mit pauschal nur 20 Prozent versteuert werden, ist diese Form sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber interessant - außerdem ist sie "riesterfähig", d. h. sie kann staatlich gefördert werden.