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Die Liebsten zuhause pflegen – es gibt Anspruch auf Hilfe vom Staat

Es ist eine Entscheidung des Herzens, die eigenen Angehörigen zuhause zu pflegen und ihnen so das Leben in einem Heim zu ersparen. So romantisch die Wahl allerdings klingt, so schwierig ist sie auch. Meist sind die pflegenden Personen berufstätig und müssen ihr Leben durch den Pflegeaufwand völlig umstrukturieren. Um Anerkennung zu zollen und Privatpflege zu fördern, gibt es einige Hilfsmöglichkeiten vom Staat. Niemand sollte die Scheu haben, sie vollumfänglich in Anspruch zu nehmen, denn sie stehenden Pflegenden zu!
Symbolbild familiäre Pflege
Die Nähe zu Angehörigen tut pflegebedürftigen Menschen ganz besonders gut.

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Allein oder mit anderen? Ist Pflege durch eine Einzelperson überhaupt möglich?

Durch Leistungen wie das Pflegegeld ist es möglich, zugunsten der privaten Pflege beruflich kürzer zu treten. Aber wie funktioniert das, wenn die pflegende Person plötzlich erkrankt oder einfach mal eine Erholungsphase braucht? In diesen Fällen wird von der Pflegeversicherung eine Ersatz- oder Verhinderungspflege gestellt bzw. das entsprechende Geld geleistet. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 vorliegt. Umfangreiches Wissen rund um dieses Thema liefert  Verhinderungspflege – Unser Ratgeber rund um die Ersatzpflege. Wer also aus Angst vor einem Wegfall der freien Tage von der Pflege absieht weiß nun, dass es hier Hilfe gibt!

Tipp: Prinzipiell ist es immer besser, wenn sich die Familie die Pflegeleistungen aufteilt. Eine Person kann allein schnell überfordert sein, wenn sie als einziger Ansprechpartner bereitsteht. Gibt es keine anderen Familienmitglieder mit Pflegebereitschaft, kann auch die Ergänzung durch einen Pflegedienst hilfreich sein.

Finanzielle Hilfe: Die Pflegekasse leistet Pflegegeld im Bedarfsfall

Ein Großteil der pflegebedürftigen Personen wird heute zuhause betreut, entsprechend werden Pflege- und Altenheime entlastet. Um der zu pflegenden Person ein Mitspracherecht einzuräumen kann sie selbst entscheiden, wie die Pflegekasse Hilfe leistet. Einerseits kann das Pflegegeld zur Finanzierung eines Heimplatzes genutzt werden, andererseits aber auch zur Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes oder zur Entlohnung privater Pflegekräfte.

Die Höhe des monatlich gezahlten Pflegegelds ist abhängig vom Pflegegrad. Die Einstufung erfolgt über den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wurde der Pflegegrad festgelegt, gibt es pauschal folgende Beiträge an Pflegegeld:

  • Pflegegrad 2: Monatliches Pflegegeld von 316,00 Euro
  • Pflegegrad 3: Monatliches Pflegegeld von 545,00 Euro
  • Pflegegrad 4: Monatliches Pflegegeld von 728,00 Euro
  • Pflegegrad 5: Monatliches Pflegegeld von 901,00 Euro

Achtung – das ist wichtig: Wird das Angebot der Verhinderungspflege genutzt, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld in fünfzigprozentiger Höhe für bis zu sechs Wochen weiter aus.

Symbolbild Rollstuhlfahrer
Je höher der Pflegegrad, desto größer der Bedarf an Hilfsmitteln.

© Synthetic-Exposition, GettyImages

Wenn der Pflegedienst kommt – Pflegesachleistungen werden direkt abgerechnet

Eine Alternative zur Betreuung durch einen Angehörigen ist die Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes. Er kommt nach Hause und unterstützt bei wichtigen Themen wie der Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Begleitung zu Ärzten. Entscheidet sich die pflegebedürftige Person für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, werden sogenannte Pflegesachleistungen gewährt. Die Pflegekasse stellt sie in Abhängigkeit vom Pflegegrad bereit. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass das Geld gar nicht erst auf das Konto der zu pflegenden Person fließt.

Wichtig zu wissen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren, wenn beispielsweise teilweise durch einen Angehörigen und teilweise durch einen Pflegedienst gepflegt wird.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel für den Verbrauch – jeden Monat 40 Euro

Gehirn und Körper altern mit der Zeit, die Gründe für Pflegebedürftigkeit sind sehr verschieden. Vergisst das Gehirn und steckt Demenz dahinter, sind die körperlichen Beschwerden oft gar nicht vorrangig. Wenn hingegen ein körperliches Leiden vorherrscht, geht die Pflege auch mit Hilfe bei der Körperhygiene und anderen körpernahen Diensten einher. Hierfür werden Utensilien benötigt, beispielsweise Desinfektionsmittel, Handschuhe und vieles mehr.

Die Pflegekasse gewährt Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 jeden Monat Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro. Diese werden nicht direkt ausgezahlt, sondern als Sachleistung gewährt. Die pflegebedürfte Person erhält also einmal monatlich ein Paket mit:

  • Mundschutzmasken für die betreuende Person
  • Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung des Pflegeraums
  • Schutzschürzen für den Gebrauch während der Körperhygiene
  • Schutzeinlagen für das Bett

Tipp: Je nach individuellem Bedarf können die Pakete unterschiedlich zusammengestellt werden. Wenn beispielsweise keine Bettschutzeinlagen nötig sind, können stattdessen mehr Mundschutze bereitgestellt werden.

Bürokratisch wird es zum Glück nicht, denn die kostenlos bereitgestellten Pflegehilfsmittel können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Es gibt verschiedene Anbieter, die diese Verbrauchsmittel anbieten.

Wenn das Haus umgebaut werden muss – was übernimmt die Pflegeversicherung?

Ob eine pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden leben kann, hängt maßgeblich von der Umgebung ab. Treppen können bei einer Gehbehinderung zur unüberwindbaren Hürde werden und auch ein ungeeignetes Badezimmer ist eine Herausforderung. Glücklicherweise finanziert die Pflegekasse auch Umbaumaßnahmen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung.

Grundsätzlich gilt: Pro Umbaumaßnahme gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung, die pro pflegebedürftiger Person und pro Maßnahme (Badsanierung, ebenerdige Dusche, Treppenlift) beantragt werden kann.

Zu den unterstützungsfähigen Umbauten gehören beispielsweise: Installation einer ebenerdigen Dusche, Ein- und Umbau von pflegegeeignetem Mobiliar, Pflegebetten etc. Umrüstung von Fenstern und Türen (inklusive Absicherung bei dementen Patienten), Installation eines Treppenlifts oder auch der Bau einer Rampe für Rollstuhlfahrer.

Fazit: Es gibt Hilfen bei der Pflege von Angehörigen

Die emotionale Belastung kann keine Pflegekasse der Welt übernehmen. Geht es um die finanziellen Leistungen, ist die Pflegekasse aber der passende Ansprechpartner. Sie entscheidet über die Bereitstellung von Geldern, wobei es sich nicht um eine Ermessensentscheidung handelt. Stattdessen wird anhand des Pflegegrades ermittelt, welche Geldmittel zur Verfügung gestellt werden können.

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