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Energieeinsparverordnung für Neubau

Wer ein Haus neu baut wird heute zum Niedrigenergiehaus verpflichtet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt strikte Anforderungen an Bauherren in Sachen Umweltschutz.

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Zwei Alternativen

Im Prinzip gibt es bei der Erfüllung der hohen Anforderungen durch die EnEV zwei Strategien zur Erreichung des Ziels: Entweder der Bauherr investiert in eine sehr gute Wärmedämmung oder in eine sehr gute Heizungsanlage. Gerne sieht der Gesetzgeber natürlich beides und regelt deshalb zusätzlich penibel die minimale Wärmedämmung oder den maximalen Heizverbrauch. Denn theoretisch könnte der Bauherr ja seine Heizenergie aufwandsneutral durch Solarkollektoren gewinnen und das Haus mit dünnen Pappwänden versehen. Oder umgekehrt: Er investiert in Bunkerwände und verwendet dafür einen echten Schluckspecht als Heizungsanlage. Das möchte der Gesetzgeber nicht. Hinter den komplizierten Berechnungen des energetischen Wertes eines Neubaus steckt am Ende ein griffiges Produkt: Das so genannte Niedrigenergiehaus nach EnEV Standard für Neubauten. Während aber Niedrigenergiehäuser noch eine Heizungsanlage brauchen, kommt ein Passivhaus ganz ohne aus. Dagegen hat der Gesetzgeber natürlich nichts einzuwenden - und fördert hier großzügig mit günstigen Krediten.

Wenn die Entscheidung fällt zwischen Wärmedämmung und Heiztechnik: Viele Experten sind der Meinung, dass es ökonomisch sinnvoller ist, in eine optimale Heizanlage zu investieren.

Nachweispflicht

Ein Sachverständiger muss mit dem Energiepass alle energetischen Daten eines Hauses bescheinigen, damit der Gesetzgeber den Bau akzeptiert. Ohnehin kann der Ratschlag eines Experten nicht schaden, denn die Berechnungen sind sehr kompliziert und ein mögliches Nachrüsten kann sehr teuer werden.

wissen.de-Tipp:

Wer gleich ein Passivhaus bauen möchte, sollte sich die extrem günstigen Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf keinen Fall entgehen lassen. Bei Fragen rund um die Energieeinsparung hilft die Deutsche Energieagentur.

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