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Energieeinsparverordnung für Neubau
Wer ein Haus neu baut wird heute zum Niedrigenergiehaus verpflichtet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt strikte Anforderungen an Bauherren in Sachen Umweltschutz.
Zwei Alternativen
Im Prinzip gibt
es bei der Erfüllung der hohen Anforderungen durch die EnEV zwei Strategien
zur Erreichung des Ziels: Entweder der Bauherr investiert in eine sehr gute
Wärmedämmung oder in eine sehr gute Heizungsanlage. Gerne sieht
der Gesetzgeber natürlich beides und regelt deshalb zusätzlich penibel
die minimale Wärmedämmung oder den maximalen Heizverbrauch. Denn
theoretisch könnte der Bauherr ja seine Heizenergie aufwandsneutral durch
Solarkollektoren gewinnen und das Haus mit dünnen Pappwänden versehen.
Oder umgekehrt: Er investiert in Bunkerwände und verwendet dafür
einen echten Schluckspecht als Heizungsanlage. Das möchte der Gesetzgeber
nicht. Hinter den komplizierten Berechnungen des energetischen Wertes eines
Neubaus steckt am Ende ein griffiges Produkt: Das so genannte Niedrigenergiehaus
nach EnEV Standard für Neubauten. Während aber Niedrigenergiehäuser
noch eine Heizungsanlage brauchen, kommt ein Passivhaus ganz ohne aus. Dagegen
hat der Gesetzgeber natürlich nichts einzuwenden - und fördert hier
großzügig mit günstigen Krediten.
Wenn die Entscheidung fällt zwischen Wärmedämmung und Heiztechnik: Viele Experten sind der Meinung, dass es ökonomisch sinnvoller ist, in eine optimale Heizanlage zu investieren.
Nachweispflicht
Ein Sachverständiger
muss mit dem Energiepass alle energetischen Daten eines Hauses bescheinigen,
damit der Gesetzgeber den Bau akzeptiert. Ohnehin kann der Ratschlag eines
Experten nicht schaden, denn die Berechnungen sind sehr kompliziert und ein
mögliches Nachrüsten kann sehr teuer werden.
wissen.de-Tipp:
Wer gleich ein Passivhaus bauen möchte, sollte sich die extrem günstigen
Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf keinen Fall entgehen
lassen. Bei Fragen rund um die Energieeinsparung hilft die Deutsche Energieagentur.