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Erfolgreich studieren mit Umwegen

Ausreichend Platz im Hörsaal – das war einmal. Bei den aktuellen Studienzahlen müssen sich Studenten ihren Raum hart erkämpfen.

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Jeder Deutsche darf seinen Beruf und Arbeitsplatz frei wählen. Dasselbe gilt für die Ausbildungsstätte. So steht es im Artikel 12 des Grundgesetzes. Die Realität aber sieht oft anders aus, insbesondere an den Universitäten. Oft gibt es im gewünschten Studiengang zunächst keinen Platz.

Wenn es deshalb Ablehnungen hagelt, können Studienplatzklagen helfen. Und selbst, wenn diese erfolgreich waren, können auf dem Weg zum Traumberuf weitere Hürden lauern. Denn die Ergebnisse müssen stimmen, dafür braucht der Studierende die richtigen Noten. Erreicht er sie nicht, steht einmal mehr der Rechtsweg offen – mit der Prüfungsanfechtung.

Zu wenig Platz für immer mehr Abiturienten

Die Abiturnote ist wichtig für die Zulassung zum Studium. Das gilt nach wie vor. Das Problem dabei: Die Zahl der Abiturienten nimmt zu und damit auch die Zahl derjenigen, die ein Studium zumindest ernsthaft in Betracht ziehen. Auf der anderen Seite stehen die Hochschulen, deren finanzielle Ausstattung oft nicht reicht. Das ist der Nährboden für Studienplatzklagen: Die Universitäten beschränken die Anzahl der Plätze für potenzielle Studenten. Wer nicht zum Zug kommt, geht zum Gericht. Doch dabei kann sehr viel falsch gemacht werden – auf ah-studienplatzklage.de gibt es einen Überblick über die Vielzahl der Fallen.

Mit Studienplatzklagen doch noch an die Uni

Verschiedene Möglichkeiten der Studienplatzklagen sind möglich; die häufigste ist die sogenannte Kapazitätsklage. Diese richtet sich direkt gegen die Hochschule, die einen Bewerber abgelehnt hat. Zuvor hat die Universität festgelegt, wie groß die Kapazität in einem bestimmten Studiengang ist. Die Studienplatzklagen sollen den Universitäten nachweisen, dass weitere Möglichkeiten vorhanden sind, Studierende aufzunehmen. Dabei ist der Name des Instruments leicht irreführend: Zwar wird von Studienplatzklagen gesprochen, zunächst einmal handelt es sich primär um Anträge an das zuständige Verwaltungsgericht, einstweilige Anordnungen zu erlassen.

Fristen beachten – Juristen geben Rat

Die wohl größte Falle für den juristischen Laien – und das dürften die meisten angehenden Studenten sein – sind dabei die Fristen. Das fängt mit der Bewerbung bei den Hochschulen an und gilt erst recht für Studienplatzklagen. Deshalb empfehlen Experten, schon sehr früh juristischen Rat einzuholen, um solche Klagen rechtzeitig vorzubereiten. Schließlich kann ein angehender Student schnell klären, ob er die Voraussetzungen für den Wunsch-Studiengang erfüllt oder ob Probleme drohen. Die entsprechenden Informationen gibt es bei den Hochschulen. Versäumte Fristen bedeuten immer einen Zeitverlust.

Per Losentscheid zum Studienplatz

Studienplatzklagen führen dazu, dass das Verwaltungsgericht ermittelt, ob die Hochschule mehr Platz hat als von ihr selbst berechnet. Ist das der Fall, müssen diese Plätze unter den Klägern verteilt werden– und meist sind es mehr Kläger als Plätze. Manchmal gelten Kriterien wie die Abiturnote, in vielen Fällen braucht der Kläger aber Glück und das Los entscheidet.

Wenn die Prüfung danebengeht

Wenn die Studienplatzklage erfolgreich war, ist eine große Hürde geschafft: Das Studium kann beginnen. Nun soll es natürlich auch möglichst erfolgreich verlaufen. Was aber, wenn eine Prüfung danebengeht und sich der Student ungerecht behandelt fühlt? Für die Prüfungsanfechtung hat er diverse Ansatzpunkte, wie auf dieser Internetseite erläutert wird.

Spielräume bei der Prüfungsanfechtung

Gute Gründe für eine Prüfungsanfechtung sind beispielsweise Verfahrensfehler. Der Stoff für die Prüfung war ungeeignet, die Prüfungsordnung wurde nicht eingehalten, die Bedingungen waren wegen Hitze, Kälte oder Lärm unzumutbar – das sind Mängel, die sich beweisen lassen. Schwieriger wird die Prüfungsanfechtung dagegen, wenn es um Bewertungsfehler geht. Der Prüfling hat bei der Bearbeitung der Aufgaben einen gewissen Spielraum für die Antworten. Doch den haben die Prüfer anschließend auch bei der Bewertung, sodass die Gerichte hier nur begrenzt eingreifen können. Deshalb gilt bei der Prüfungsanfechtung wie bei Studienplatzklagen: Je besser die Vorbereitung, desto höher die Erfolgsaussichten.

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