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Hausratversicherung

Mehr als 100.000 Wohnungstüren und Fenster werden Jahr für Jahr in Deutschland aufgebrochen. Die Diebe erbeuten auf ihren Raubzügen nicht nur Wertsachen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro, sie lassen die Wohnungen und Häuser oft auch verwüstet zurück. Vergleichsweise gut dran sind da Geschädigte, die eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Die greift nicht nur bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus, sondern schützt auch gegen Schäden, die z. B. durch einen Wasserrohrbruch entstehen. Trotzdem will ein Viertel aller Haushalte von dieser Absicherung nichts wissen. Dabei halten sich die Kosten für eine Police in Grenzen.

Michael Fischer

Welche Schäden sind durch eine Hausratversicherung gedeckt?

Eine Hausratversicherung zahlt bei Schäden, die verursacht werden durch

  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus
  • Brand
  • Wasserrohrbruch
  • Blitzeinschlag
  • Hagel und Sturm

Wann lohnt sich eine Hausratpolice?

Der Abschluss einer Hausratversicherung sollte sich nach dem Wert des Inventars richten. Je wertvoller die Einrichtung, je mehr Möbel, Kleidung, Schmuck, Fernseh- oder HiFi-Geräte, desto wichtiger wird eine Versicherung. Die Höhe der Police sollte dem Neuwert des Besitzes entsprechen. Ab einem Inventarwert von etwa 20.000 Euro sollte über eine Absicherung nachgedacht werden. Wer mehrere teure Fahrräder besitzt, kann diese durch eine Extraklausel in angemessener Höhe versichern.

Was ersetzt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert von gestohlenen oder zerstörten Hausratgegenständen. Bei Einbruch muss allerdings eine Liste der gestohlenen Sachen von der Polizei erfasst werden. Bei der Schadensregulierung kommt es ohnehin meist darauf an, dass man Quittungen über die erworbenen Wertgegenstände nachweisen kann - oder deren Zustand fotografisch dokumentiert hat. Wer sich die Mühe macht, die wichtigen Besitzstücke schriftlich aufzulisten, kann überdies leicht feststellen, ob die Versicherungssumme auch einige Jahre nach Abschluss der Hausratversicherung noch ausreicht.

Was ersetzt die Hausratversicherung nicht?

Bei grob fahrlässigem Verhalten zahlt die Hausratversicherung nicht. Das liegt zum Beispiel dann vor, wenn man regelmäßig morgens das Haus zum Joggen verlässt und in dieser Zeit die Fenster offen stehen. Außerdem zahlt die Hausratversicherung nicht bei Schäden

  • durch Zigarettenglut
  • durch Bügeleisen
  • durch defekte elektrische Geräte
  • bei einfachem Diebstahl

wissen.de-Tipp: Bei Hausratversicherungen gibt es erhebliche Preisunterschiede. Es lohnt sich also vor Abschluss bei mindestens drei Versicherungen Angebote einzuholen. Und: Policen mit Selbstbehalt im Schadensfall sind weniger empfehlenswert.

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