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Hausratversicherung
Mehr als 100.000 Wohnungstüren und Fenster werden Jahr für Jahr in Deutschland aufgebrochen. Die Diebe erbeuten auf ihren Raubzügen nicht nur Wertsachen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro, sie lassen die Wohnungen und Häuser oft auch verwüstet zurück. Vergleichsweise gut dran sind da Geschädigte, die eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Die greift nicht nur bei Einbruchdiebstahl und Vandalismus, sondern schützt auch gegen Schäden, die z. B. durch einen Wasserrohrbruch entstehen. Trotzdem will ein Viertel aller Haushalte von dieser Absicherung nichts wissen. Dabei halten sich die Kosten für eine Police in Grenzen.
Welche Schäden sind durch eine Hausratversicherung
gedeckt?
Eine Hausratversicherung zahlt bei Schäden,
die verursacht werden durch
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
- Brand
- Wasserrohrbruch
- Blitzeinschlag
- Hagel und Sturm
Wann lohnt sich eine Hausratpolice?
Der
Abschluss einer Hausratversicherung sollte sich nach dem Wert des Inventars
richten. Je wertvoller die Einrichtung, je mehr Möbel, Kleidung, Schmuck,
Fernseh- oder HiFi-Geräte, desto wichtiger wird eine Versicherung. Die
Höhe der Police sollte dem Neuwert des Besitzes entsprechen. Ab einem
Inventarwert von etwa 20.000 Euro sollte über eine Absicherung nachgedacht
werden. Wer mehrere teure Fahrräder besitzt, kann diese durch eine Extraklausel
in angemessener Höhe versichern.
Was ersetzt die Hausratversicherung?
Die
Hausratversicherung zahlt den Neuwert von gestohlenen oder zerstörten
Hausratgegenständen. Bei Einbruch muss allerdings eine Liste der gestohlenen
Sachen von der Polizei erfasst werden. Bei der Schadensregulierung kommt es
ohnehin meist darauf an, dass man Quittungen über die erworbenen Wertgegenstände
nachweisen kann - oder deren Zustand fotografisch dokumentiert hat.
Wer sich die Mühe macht, die wichtigen Besitzstücke schriftlich
aufzulisten, kann überdies leicht feststellen, ob die Versicherungssumme
auch einige Jahre nach Abschluss der Hausratversicherung noch ausreicht.
Was ersetzt die Hausratversicherung nicht?
Bei
grob fahrlässigem Verhalten zahlt die Hausratversicherung
nicht. Das liegt zum Beispiel dann vor, wenn man regelmäßig morgens
das Haus zum Joggen verlässt und in dieser Zeit die Fenster offen stehen.
Außerdem zahlt die Hausratversicherung nicht bei Schäden
- durch Zigarettenglut
- durch Bügeleisen
- durch defekte elektrische Geräte
- bei einfachem Diebstahl
wissen.de-Tipp: Bei Hausratversicherungen gibt es erhebliche Preisunterschiede. Es lohnt sich also vor Abschluss bei mindestens drei Versicherungen Angebote einzuholen. Und: Policen mit Selbstbehalt im Schadensfall sind weniger empfehlenswert.