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16. Februar 1949
Der kommissarische Leiter des württemberg-badischen Befreiungsministeriums erklärt den von der Zentralberufungskammer Ludwigsburg gegen Hjalmar Schacht verhängten Spruch für rechtskräftig. Der ehemalige Wirtschaftsminister und Reichsbankpräsident in der Zeit des Nationalsozialismus ist als Hauptschuldiger zu acht Jahren Arbeitslager und Einzug seines Vermögens bis auf 10 000 DM verurteilt.
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